Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Führungszeugnis
Führungszeugnis, © Stephan Jansen/dpa
Führungszeugnis aus dem Ausland beantragen
Sie benötigen ein Führungszeugnis aus Deutschland? Alle Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Justiz.
Die erforderliche amtliche Bestätigung der Personendaten erhalten Sie bei der Botschaft, den Honorarkonsuln in Plovdiv und Varna, einer ausländischen Behörde oder einem Notar. Eine Terminvereinbarung ist hierfür nicht erforderlich, bitte sprechen Sie während der Schalter-Öffnungszeiten vor.
Bringen Sie bitte den ausgefüllten Antrag und Ihren Ausweis mit.
Die Gebühr beträgt 34,07 EUR (= 66,00 BGN) zahlbar in bar in BGN oder mit Kreditkarte (Visa/Mastercard, Abbuchung erfolgt in EUR).
Führungszeugnis aus Bulgarien
Hierzu wenden Sie sich bitte an bulgarische Behörden. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des bulgarischen Justizministeriums
Europäisches Führungszeugnis
Personen, die – neben oder anstatt der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen, ist gemäß § 30b BZRG zwingend ein Europäisches Führungszeugnis zu erteilen. Dieses enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht. Ein Europäisches Führungszeugnis wird beim Vorliegen der Voraussetzungen – je nach Antrag – sowohl als Privatführungszeugnis, als auch als Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde bzw. als erweitertes Führungszeugnis erteilt.
Wird ein Europäisches Führungszeugnis beantragt, ersucht das Bundesamt für Justiz den Herkunftsmitgliedstaat um Mitteilung des dortigen Registerinhalts, damit dieser in das Führungszeugnis aufgenommen werden kann. Eine Übersetzung und eine inhaltliche Überprüfung der mitgeteilten Angaben erfolgen nicht.
Informationen zum Europäischen Führungszeugnis des Bundesamtes für Justiz
Haftungsausschluss
Alle Informationen beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.