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Neues Recht zur Bestimmung des anzuwendenden Güterrechts

Paar streitet um Gepäckstück

Güterrecht, © Colourbox

04.02.2019 - Artikel

Am 29.01.2019 sind zwei EU-Verordnungen (EuGüVO und EuPartVO) in Kraft getreten, die regeln, welches Recht zur Bestimmung des Güterrechts in der Ehe bzw. Partnerschaft anzuwenden ist.

Gerichte in 18 EU-Staaten, u.a. in Bulgarien und Deutschland, machen die EuGüVO bzw. EuPartVO für Ehen bzw. Partnerschaften, die am und ab dem 29.01.2019 geschlossen wurden, zur Grundlage der Frage, welches Recht sie zur Bestimmung des Güterrechts anwenden. Weitere Länder können folgen.

Gerichte in anderen Staaten werden diese Frage – wie bisher – nach den Regeln ihres eigenen Internationalen Privatrechts beurteilen.

Angesichts der erhöhten Mobilität vieler Menschen und der wachsenden Zahl sowohl binationaler Ehen und Partnerschaften wie auch von Menschen mit mehreren Staatsangehörigkeiten wollen EuGüVO und EuPartVO einheitliche Regeln schaffen, welches Recht zur Bestimmung des Güterstandes Anwendung findet. Dabei wird grundsätzlich an den ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt der Eheleute angeknüpft. Daneben gibt es die Möglichkeit einer Rechtswahl.

Weitere Informationen sind dem Merkblatt zu entnehmen.

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