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Beschaffung von Urkunden

Schild eines Standesamts

Standesamt, © picture alliance / dpa

Artikel

Hier finden Sie Informationen zur Beschaffung deutscher und bulgarischer Urkunden

Beschaffung von deutschen Urkunden

Die Deutsche Botschaft Sofia kann keine Personenstandsurkunden ausstellen oder beschaffen.

Deutsche Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden oder Sterbeurkunden können direkt beim deutschen Standesamt des Geburtsorts/Heiratsorts/Ortes der Begründung der Lebenspartnerschaft/Sterbeorts beantragt werden. Hat die Geburt/Heirat/Begründung der Lebenspartnerschaft/der Sterbefall im Ausland statt gefunden, kann eine deutsche Urkunde nur beantragt werden, sofern eine Nachbeurkundung in einem deutschen Register erfolgt ist. In diesem Fall ist für die Ausstellung der Urkunde das Standesamt zuständig, das die Nachbeurkundung durchgeführt hat.

Zur Vorlage in Bulgarien empfiehlt die Botschaft, internationale Urkunden zu bestellen, da diese ohne Übersetzung und Apostille anerkannt werden.

Die Kontaktdaten des jeweiligen Standesamtes können Sie online finden, indem Sie z.B. die Suchbegriffe „Standesamt“ und den „Ort“ eingeben.

Die Ausstellung deutscher Personenstandsurkunden ist gebührenpflichtig.

Die Ausstellung einer deutschen Personenstandsurkunde ist gebührenpflichtig. Bei einer Bestellung der Urkunden über das Internet sollten Sie darauf achten, die Urkunde direkt über die offiziellen Seite des jeweiligen Standesamtes zu bestellen. Es gibt Internet- Anbieter, die für eine Beschaffung von deutschen Urkunden zusätzliche Servicegebühren erheben, ohne dass dies das Bestellverfahren beschleunigt.

Beschaffung von bulgarischen Urkunden

Die Botschaft kann Privatpersonen bei der Urkundenbeschaffung in Bulgarien nicht behilflich sein; entsprechende Ersuchen werden durch die bulgarischen Behörden abgelehnt.

Es wird empfohlen, ggf. Freunde/Verwandte in Bulgarien oder einen Rechtsanwalt mit der persönlichen Urkundenbeschaffung förmlich zu beauftragen (mittels durch einen bulgarischen Notar oder eine bulgarische Auslandsvertretung beglaubigter Vollmacht).

Weitere Einzelheiten zum Verfahren können bei der zuständigen bulgarischen Auslandsvertretung in Deutschland oder den bulgarischen Behörden direkt erfragt werden.

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