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Leben und Arbeiten in Bulgarien

Alexander Newski Kathedrale

Alexander Newski Kathedrale, © Botschaft Sofia

Artikel

Auswandern nach Bulgarien

Sie tragen sich mit dem Gedanken, nach Bulgarien auszuwandern? Hier finden Sie einige Hinweise rund um dieses Thema:

Auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes ist eine Liste von Beratungsstellen für Auswanderer eingestellt:
Private Auskunfts- und Beratungsstellen für Auswanderer und Auslandstätige in Deutschland
Auf dieser Internetseite finden Sie sämtliche Adressen und Kontaktdaten der deutschlandweit vertretenen Auskunfts- und Beratungsstellen für Auswanderer und Auslandstätige. Einige der im Verzeichnis aufgeführten Berater gehören dem Netzwerk EURES an und bieten besondere Informationen zu Ländern des EWR.

Das Bundesverwaltungsamt hat auch einige allgemeine Publikationen (wie z.B. Checkliste für den Bereich Auswandern/Auswanderung, Versicherung bei Auslandsaufenthalt, usw.) herausgegeben, die kostenlos im Internet abgerufen werden können.

Das bulgarische Innenministerium stellt auf seiner Webseite Informationen für EU-Bürger zur Beantragung von langfristigen und ständigen Aufenthaltserlaubnissen in englischer Sprache zur Verfügung.

Informationen zum Erwerb von Grund und Boden in Bulgarien

EU-Bürger, also auch deutsche Staatsangehörige, denen ein längerfristiger Aufenthalt in Bulgarien genehmigt wurde (Erhalt der Bescheinigung über die Freizügigkeit oder Litschna Karta für EU-Bürger nach neuem Muster), können Eigentum sowohl an Grund und Boden als auch an Gebäuden erwerben.

EU-Bürger ohne Aufenthaltsrecht in Bulgarien oder Firmen aus dem EU-Ausland können bisher zwar Gebäude, Gebäudeteile und beschränkte Sachenrechte an den dazugehörigen Grundstücken erwerben, jedoch nicht frei Grund und Boden. Seit 01.01.2012 kann diese Gruppe allerdings Zweitwohnungen oder Grundstücke für Zweitwohnungen erwerben.

Die Botschaft weist darauf hin, dass auch diese Auskunft unverbindlich erteilt wird und keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit erhebt.

Im Folgenden noch einige Informationen zum Thema „Übersiedlung nach Bulgarien“.

Aufenthaltsrecht

Innerhalb der EU gilt die Freizügigkeitsrichtlinie 2004/38/EG, d.h. als Unionsbürger können Sie mit einem gültigen deutschen Personalausweis oder Reisepass nach Bulgarien einreisen und sich hier aufhalten. Bei längeren Aufhalten (über 3 Monate) müssen Sie sich innerhalb der ersten drei Monate bei der Ausländerbehörde Ihres Aufenthaltsortes anmelden. Für die Anmeldung brauchen Sie üblicherweise Ihren Pass und Unterlagen über Ihre bulgarische Adresse (z.B. Mietvertrag o.ä.) und Ihren Lebensunterhalt (z.B. Rentennachweis, Arbeitsvertrag, Entsendeschreiben o.ä.) und Krankenversicherung.

Im individuellen Fall kann die bulgarische Ausländerbehörde weitere Unterlagen verlangen.

Sie erhalten daraufhin eine sogenannte Bescheinigung in Form einer Ausweiskarte, dass Sie in Bulgarien Freizügigkeit genießen. Diese Karte ersetzt den Aufenthaltstitel, den andere Ausländer aus Nicht-EU-Ländern benötigen.

Bei der Anmeldung sollten Sie gleich eine amtliche Meldebescheinigung (mit Adresse) verlangen und darauf achten, dass Sie ein Dokument mit Ihrer individuellen „Personenkennziffer“ erhalten. Diese Ziffer ist nützlich für alle möglichen Geschäfte, u.a. Kfz-An-/Ummeldung, Abschluss eines Mobilfunk-Vertrages etc.

Arbeitsaufnahme

Bulgarien hat für die Arbeitsaufnahme von Unionsbürgern keine Übergangsfristen vorgesehen. Die Voraussetzungen zur Aufnahme einer bestimmten Tätigkeit orientieren sich also an den Voraussetzungen, wie sie auch an bulgarische Staatsangehörige gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass deutsche Dokumente (z.B. Zeugnisse, Ausbildungsabschlüsse) von der zuständigen deutschen Apostille-Behörde mit einem Apostille-Stempel versehen (und übersetzt) sein müssen, um sie in Bulgarien einsetzen zu können. Welche Stelle im Einzelfall die Apostille erteilt, erfahren Sie von der Behörde, die die Urkunde ausgestellt hat. Die Botschaft kann keine Apostillen erteilen.

Kfz-Anmeldung / Führerscheinumtausch

Die für Kfz-Anmeldungen und den Führerscheinumtausch zuständige Stelle ist die jeweilige lokale Verkehrspolizei (KAT). Zur An-/Ummeldung benötigen Sie die deutschen Kfz-Papiere Teile 1 und 2, Versicherungsnachweis und Zeugnis über die technische Abnahme (bulgarischer TÜV), außerdem Ihre Freizügigkeits-/Meldebescheinigungen, Personenkennziffer (siehe Ziffer 1) und Pass.

Gemäß EU-Recht behält die bulgarische Zulassungsstelle Ihre Kfz-Papiere (Teile 1 und 2) und deutschen Kennzeichen ein und informiert binnen zwei Monaten die zuständige deutsche Zulassungsbehörde über die Zulassung in Bulgarien.

Das Diebstahl-Risiko ist bei Kfz mit ausländischen Kennzeichen höher als bei in Bulgarien zugelassenen Kfz. Es ist daher empfehlenswert, das Kfz bis zur Ausstattung mit bulgarischen Kennzeichen ausschließlich auf sicheren, z.B. bewachten, Parkplätzen oder in Garagen zu parken und nur wenn notwendig zu bewegen. Sofias Kfz-Werkstätten offerieren außerdem vielfältige Angebote für Alarmanlagen und Diebstahlsicherungen. Bitte beachten Sie auch die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter folgender Adresse:

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/BulgarienSicherheit.html

Die für den Führerscheinumtausch geltenden Fristen finden Sie hier. Bulgarisch- und englischsprachige Informationen über den Führerscheintausch finden Sie hier. Formulare und Informationen über die zu entrichtende Gebühr sollte es bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen KAT geben, Passfotos werden soweit hier bekannt beim KAT gemacht. Mitnehmen sollten Sie auf alle Fälle Ihren alten Führerschein, Ihren gültigen deutschen Personalausweis/Reisepass, Ihre bulgarische Aufenthaltsbescheinigung mit Adresse in Bulgarien (sog. Lichna Karta) und die medizinische Bescheinigung, die Ihnen in der Poliklinik nach dem Besuch verschiedener Fachärzte ausgestellt wird.

Umzugsgut

Innerhalb der EU finden keine regelmäßigen Zollkontrollen mehr statt; die Einfuhr Ihres Umzugsgutes muss also grundsätzlich nicht mehr durch den bulgarischen Zoll genehmigt werden. Ausnahmen gelten z.B. bei Mitnahme hoher Barbeträge (über 10.000 EUR Gegenwert) oder größerer Mengen von Edelmetallen und -steinen oder Waffen.

Weitere Informationen des deutschen Zolls finden Sie u.a. unter folgendem Link:

http://www.zoll.de

Passumschreibung etc.

Es gibt im Ausland keine Pflicht, sich bei der jeweils zuständigen deutschen Auslandsvertretung anzumelden. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass Sie sich online in die sogenannte Krisenvorsorgeliste der Botschaft eintragen. Weitere Informationen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Nach Anmeldung bei der Ausländerbehörde können Sie den Wohnort in Ihrem deutschen Pass/Personalausweis ändern lassen. Bitte kommen Sie dazu mit Ihrem Pass/Personalausweis, der deutschen Abmeldebescheinigung und der bulgarischen Meldebescheinigung zum Konsularreferat der Botschaft. Die jeweils aktuellen Öffnungszeiten des Konsularreferats finden Sie hier

Weitere Informationen zu Passangelegenheiten finden Sie hier

Krankenversicherung

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung über Möglichkeiten des weiteren Versicherungsverlaufs.

Allgemeine Informationen finden Sie zum Beispiel in diesem Merkblatt: Rentner - Merkblatt „Meine Krankenversicherung bei Wohnort im Ausland“


Deutsche Schule Sofia

Deutsche Schule Sofia
Deutsche Schule Sofia © Deutsche Schule Sofia

An der Deutschen Schule Sofia werden deutsche und bulgarische Kinder und Jugendliche in deutscher Sprache und nach deutschen Lehrplänen unterrichtet.

Die Deutsche Auslandsschule Sofia (DAS Sofia) ist eine von den rund 140 Deutschen Auslandsschulen weltweit und wird von der Zentralstelle für Auslandsschulwesen (ZfA) gefördert.

Die DAS Sofia ist eine deutsch-bulgarische Begegnungsschule, die von der Vorschule bis zur Klasse 12 mit Abiturabschluss führt. Sie erhielt nach erfolgreich durchlaufener Bund-Länder-Inspektion das Gütesiegel „Exzellente Deutsche Auslandsschule“.

Die DAS Sofia versteht sich als internationale und nach demokratischen Prinzipien organisierte Gemeinschaft von Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrkräften und Mitarbeitern.
Die Sprache und Kultur Deutschlands und Bulgariens werden intensiv im Dialog vermittelt. Die Unterschiedlichkeit der Kulturen und die Partnerschaften mit anderen Schulen und Institutionen werden als Bereicherung erlebt.

An der Deutschen Schule Sofia

  • werden deutsche Schulabschlüsse vergeben und junge Menschen auf ein Hochschulstudium, die Berufswahl und ein selbst bestimmtes Leben vorbereitet;
  • werden Fach-, Sozial- und Selbstkompetenzen entwickelt und Talente unterstützt;
  • werden Schülerinnen und Schüler individuell durch vielfältige Unterrichtsmethoden gefördert und gestärkt. Dabei werden Kreativität und Innovation mit einbezogen;
  • sind die Vermittlung demokratischer Werte, die Erziehung zu Teamfähigkeit, Toleranz, Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft wichtig;
  • sind gegenseitiger Respekt, Vertrauen und Zusammengehörigkeitsgefühl grundlegende Ziele;
  • wird durch Stärkung der Lern- und Leistungsbereitschaft und des „Lernen Lernens“ eine ganzheitliche Lernkultur erreicht. Es wird Wert gelegt auf hohe Qualitätsstandards. Das Prinzip des lebenslangen Lernens gilt für alle.
  • Alle streben eine positive Konfliktlösung an und akzeptieren vereinbarte Regeln.
  • Die DS Sofia unterstützt und berät Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und Eltern im schulischen Alltag. Evaluation und Feedback werden kontinuierlich zur Verbesserung der Qualität eingesetzt. Die Schulleitung sorgt dabei für angemessene Informationen und transparente Kommunikationsstrukturen nach innen und außen.

Die DAS Sofia ist auch eine Partnerschule im Projekt: „Schulen: Partner der Zukunft“ http://www.pasch-net.de/

Postadresse:
Deutsche Auslandsschule Sofia
c/o Deutsche Botschaft
ul. Joliot Curie 25
1113 Sofia

Tel.: +359 2 963 52 30
Fax: +359 2 963 52 34
e-Mail: sl-sek@ds-sofia.bg
Internet: www.ds-sofia.bg

Krisenvorsorgeliste (ELEFAND)

Alle Deutschen, die - auch nur vorübergehend - im Amtsbezirk der Vertretung leben, können in eine Krisenvorsorgeliste (ELEFAND) gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Die Botschaft rät dringend dazu, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit sie - falls erforderlich - in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann.

Rentenangelegenheiten zwischen Deutschland und Bulgarien

Arbeiten im Ausland ist für viele Berufstätige keine Seltenheit. Doch wie ist man während dieser Zeit in der gesetzlichen Rentenversicherung geschützt und welche Auswirkungen ergeben sich bei der späteren Altersversorgung? Das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über Soziale Sicherheit vom 17.12.1997 regelt diverse Fragen zur gesetzlichen Rente.

Broschüre „Meine Zeit in Bulgarien - Arbeit und Rente weltweit“


Haftungsausschluss

Alle Informationen beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

Weitere Informationen

Rechtsanwälte Wenn Sie in Bulgarien Rechtsberatung benötigen, können Sie hier - mit dem Stand, der der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung vorlag - eine Liste von Anwälten und sonstigen…

Rechtsanwälte und Übersetzer

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