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Eidesstattliche Versicherung über den Personenstand
Allgemeines
Im Rahmen eines Antrags auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses verlangen deutsche Standesämter von deutschen Staatsangehörigen in vielen Fällen eine eidesstattliche Versicherung über den Personenstand (auch Familienstand, z.B. ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet). In Einzelfällen fordert das deutsche Standesamt auch eine solche eidesstattliche Versicherung des/der ausländischen Verlobten. Sollte dies bei Ihnen zutreffen, so informieren Sie bitte die Auslandsvertretung bei der ersten Kontaktaufnahme hierüber.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass sich eine Person, die wissentlich oder fahrlässig eine falsche Versicherung an Eides statt abgibt, gem. §§ 156, 161 StGB strafbar macht.
Zuständigkeit und Terminvereinbarung
Diese Versicherung an Eides statt kann in Deutschland vor dem für Sie zuständigen Standesamt oder auch vor einem Notar abgegeben werden. In Bulgarien können Sie die Erklärung vor der deutschen Botschaft in Sofia abgeben. Die Honorarkonsuln in Varna und Plovdiv können die Erklärung nicht beurkunden.
Bitte kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular, indem Sie uns den Sachverhalt schildern. Wir bereiten die Urkunde vor und vereinbaren dann einen Termin mit Ihnen.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Nach der ersten Kontaktaufnahme werden folgende Unterlagen von Ihnen angefordert:
- Ihr derzeit gültiges deutsches Ausweisdokument; sollten Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen, so übersenden Sie hierfür bitte entsprechende Nachweise (bspw. Ausweisdokument dieses Staates)
- Die aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem deutschen Geburtenregister (nicht älter als sechs Monate); Sollten Sie nicht in Deutschland geboren sein, so legen Sie bitte Ihre ausländische Geburtsurkunde in der Form vor, wie sie das zuständige deutsche Standesamt fordert.
- Ihren aktuellen Wohnsitznachweis für Bulgarien(in der Regel die Litchna Karte, ggf. Wohnsitzbescheinigung der Gemeinde)
- Schreiben/E-Mail des deutschen Standesamts über die Notwendigkeit der eidesstattlichen Versicherung
- Falls zutreffend: geeignete Nachweise zu Vorehen, eingetragenen Lebenspartnerschaften, Scheidungen oder Tod eines früheren Ehepartners
- Angaben zu Ihrem aktuellen oder letzten Wohnsitz in Deutschland (z.B. Abmeldebescheinigung oder Meldebescheinigung)
Diese Liste ist nicht abschließend. In manchen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig sind.
Bitte beachten Sie, dass eine eidesstattliche Versicherung über den Personenstand ausschließlich auf Verlangen des zuständigen deutschen Standesamts von den deutschen Auslandsvertretungen aufgenommen wird.
Gebühr
Die Gebühr richtet sich nach der Besonderen Gebührenverordnung des Auswärtigen Amts (AABGebV).
Beurkundungen einer eidesstattliche Versicherung über den Personenstand:
91,36 € (=178,00 BGN)
ggf. Kopiebeglaubigungen:
26,21 € (= 51,00 BGN)
Die Gebühr wird sofort fällig und kann in bar in BGN oder mit Kreditkarte (Visa/Mastercard, Abbuchung erfolgt in EUR) gezahlt werden.