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Rente und Soziales

Foto eines älteren Ehepaares beim Spaziergang

Älteres Ehepaar beim Spaziergang, © colourbox.com

Artikel

Rentenangelegenheiten zwischen Deutschland und Bulgarien

Allgemeine Informationen

Sie haben in Deutschland und Bulgarien gearbeitet und möchten jetzt in Rente gehen? Sie möchten in Bulgarien Ihren Lebensabend verbringen? Oder Sie kommen aus Bulgarien und arbeiten jetzt in Deutschland?

Informationen zu Arbeit und Rente in Bulgarien/Deutschland finden Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung.

Konkrete Fragen zu Ihrer Rente klären Sie bitte direkt mit Ihrer deutschen Rentenversicherung, deren Kontaktdaten Sie Ihren bisherigen Unterlagen oder dem letzten Schreiben, das Sie von Ihrer Rentenversicherung erhalten haben, entnehmen können.

Rentenanträge

Für die Entgegennahme von Rentenanträgen der Personen, die in Bulgarien ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, ist zunächst das Nationale Sozialversicherungsinstitut der Republik Bulgarien, Boulevard „Al. Stambolijski“ Nr. 62-64, 1303 Sofia, Tel.: +359-2-902 0506 (oder 0700 14 802), Fax: +359-2-9261440, zuständig: Nationales Sozialversicherungsinstitut (NOI).

Das Institut kooperiert eng mit der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland in Halle (Paracelsusstr. 21, 06114 Halle/Saale, Tel. +49-345-2131795 oder 2131733, Fax +49-345-2132670) und der

Deutschen Rentenversicherung Bund; 10704 Berlin; Telefon: 0049 30 865 0, Fax: 0049 865 27240 sowie e-Mail:drv@drv-bund.de, die die für Bulgarien zuständigen Verbindungs- und Informationsstellen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung sind.

Lebensbescheinigung

Wenn Sie Anspruch auf eine deutsche Rentenzahlung der gesetzlichen Renten- oder gesetzlichen Unfallversicherung sowie Zusatzversorgung haben, werden Sie unter bestimmten Voraussetzungen einmal im Jahr aufgefordert, einen Lebensnachweis zu erbringen. Dies erfolgt regelmäßig zusammen mit der Mitteilung für Anpassung Ihrer Rentenhöhe. Sollten Sie eine Rentenanpassungsmitteilung ohne Formblatt der Lebensbescheinigung und das Angebot zum digitalen Lebensnachweis erhalten, brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen! Der Hintergrund ist, dass die zuständigen Stellen in Deutschland und die Behörden Ihres Wohnlandes einen Datenaustausch vereinbart haben, wodurch die jährliche Vorlage einer Lebensbescheinigung grundsätzlich entbehrlich ist. Wenn Sie zukünftig Ihre Identifikationsnummer (die Edinen Grashdanski Nomer (EGN) oder die Lichen Nomer za Tchudenets (LNT)) auf der Lebensbescheinigung im Teil A1 angeben, können Sie zukünftig am Datenaustausch zwischen den deutschen und ausländischen Behörden teilnehmen und erhalten grundsätzlich keine jährliche Lebensbescheinigung.

Nähere Informationen finden Sie auch unter: Startseite Lebensbescheinigung (deutschepost.de)

Für Personen, die nicht am Datenaustausch teilnehmen (z.B. die rentenberechtigte Person kann im Datenaustausch nicht zugeordnet werden) sowie für hochbetagte Personen ab 95 Jahren, ist ein Lebensnachweis weiterhin erforderlich, wahlweise in Form eines Formulars oder per digitalem Lebensnachweises. Nähere Informationen zum digitalen Lebensnachweis finden Sie auch unter: Digitaler Lebensnachweis Gesetzliche Rente (deutschepost.de)

Bitte beachten Sie, dass Sie zwecks Bestätigung der Lebensbescheinigung auch andere Behörden außer einer deutschen Auslandsvertretung aufsuchen können. Sie können hierfür auch die Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden an Ihrem Wohnort aufsuchen:

  • alle Behörden, wie Polizei, Stadtverwaltungen (Einwohnermeldeämter, Bürgermeisterämter),
  • Rentenversicherungsträger, Krankenkassen,
  • Geldinstitute,
  • Pfarrämter, Rabbinate,
  • Krankenhäuser, Rotes Kreuz, Polikliniken,
  • Notare

Für die Bestätigung der Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung durch eine der deutschen Vertretungen in Bulgarien (Botschaft Sofia, Honorarkonsul Varna, Honorarkonsulin Plovdiv) wenden Sie sich bitte persönlich während der Besucherzeiten an die jeweilige Vertretung. Sie müssen persönlich erscheinen. Bitte bringen Sie ein gültiges amtliches Ausweispapier mit Lichtbild (Reisepass, Personalausweis) mit. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst vorsprechen können, kann dies eine Person Ihres Vertrauens für Sie tun. In diesem Falle ist eine aktuelle ärztlichen Bescheinigung (nicht älter als 48 Stunden) auf der Lebensbescheinigung im Teil C1 Rückseite notwendig. Die Ausstellung einer Lebensbescheinigung für Renten- und Pensionszwecke ist gebührenfrei (Ausnahmen: Betriebsrenten, Zusatzrenten, z.B. aus der privaten Rentenversicherung oder ausländische Renten: hierfür gibt es ein vorgefertigtes Formular, die Gebühr beträgt 34,10 Euro).

Änderungsmitteilungen / Tod eines Rentenempfängers

Sollten Sie Fragen zu Ihrer Rentenzahlung haben, eine Änderung Ihrer Bankverbindung oder Anschrift wünschen, so wenden Sie sich bitte direkt an den Rentenservice der Deutschen Post.

Lebensbescheinigungen oder Sterbeurkunden von Rentenempfängern übersenden Sie bitte ebenfalls direkt an den Rentenservice der Deutschen Post. Änderungen und Mitteilungen können Sie dem Rentenservice der Deutschen Post schnell und einfach über deren Webseite übermitteln.

Besteuerung der Rente

Seit dem 1. Januar 2005 gelten neue Bestimmungen zur Besteuerung von Renten. Dies betrifft auch Rentenempfängerinnen und Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland. Wenn Sie keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, aber Rentenzahlungen aus Deutschland erhalten, ist das Finanzamt Neubrandenburg für Sie zuständig. Anhand Ihrer Steuererklärung prüft das Finanzamt unter Berücksichtigung des zwischen Deutschland und Bulgarien geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen, ob und wie viel Steuern Sie in Deutschland bzw. Bulgarien zahlen müssen. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Finanzamts Neubrandenburg

Tod eines Rentene

Informationen über das anzuwendende Sozialversicherungsrecht für Personen, die im Ausland arbeiten

Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland stellt Informationen über das anzwendende Sozialversicherungsrecht für Personen, die im Ausland arbeiten auf ihrer Webseite zur Verfügung.

Nützliche Links

Broschüre „Meine Zeit in Bulgarien - Arbeit und Rente weltweit“

Verbindungsstelle Bulgarien bei der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche Rentenversicherung Bund

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-See

Rentenservice Deutsche Post

Besteuerung der deutschen Rente

Bulgarische Rentenversicherung


Haftungsausschluss

Alle Informationen beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.​​​​​​​

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