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Auskunft aus dem Ausländerzentralregister (AZR) oder aus dem Schengener Informationssystem (SIS) bei Einreisesperre nach Deutschland

Ankunftsflughafen: beleuchtetes Hinweisschild "Arrival"

Einreise nach Deutschland © Colourbox

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Welche Daten sind im AZR oder im SIS über mich gespeichert? Habe ich eine Einreisesperre für Deutschland?

Welche Daten sind über mich im Ausländerzentralregister (AZR) oder im Schengener Informationssystem (SIS) gespeichert? Habe ich eine Einreisesperre für Deutschland? Diese Fragen kann Ihnen die Botschaft nicht direkt beantworten. Auch die Befristung einer evtl. Einreisesperre muss direkt bei der Behörde beantragt werden, die diese verhängt hat.

Selbstauskunft Ausländerzentralregister

Ein Antrag auf Selbstauskunft aus dem Ausländerzentralregister muss schriftlich beim Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln gestellt werden. Um zu vermeiden, dass eine Auskunft über personenbezogene Daten an Unbefugte erfolgt, kann ein Auskunftsersuchen erst dann inhaltlich beantwortet werden, wenn die Identität des Betroffenen überprüft ist. Der erforderliche Identitätsnachweis erfolgt im Ausland durch die Bestätigung der Identität auf dem Antragsformular.

Diese Bestätigung kann z.B. durch eine deutsche Auslandsvertretung erfolgen, aber auch durch in Bulgarien zur Unterschriftsbeglaubigung befugte Stellen (z.B. Notariat).

Ausführliche Informationen und das notwendige Antragsformular in verschiedenen Sprachversionen finden Sie auf der Webseite des Bundesverwaltungsamts: Auskunft aus dem Ausländerzentralregister

Für die Identitätsbestätigung durch die Botschaft können Sie während der Öffnungszeiten der Konsularabteilung unter Vorlage des ausgefüllten Formulars und eines Identitätsdokuments vorsprechen. Die Gebühr beträgt 36,00 EUR.

Selbstauskunft Schengener Informationssystem

Ein Antrag auf Selbstauskunft aus dem Schengener Informationssystem muss schriftlich beim Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden gestellt werden. Da die Auskunft nur an den tatsächlich Berechtigten erteilt werden darf, hat das BKA die Identität des Auskunftsuchenden zu überprüfen und dafür Sorge zu tragen, dass auch nur dieser die Auskunft erhält.

Weitere Informationen und das notwendige Antragsformular in verschiedenen Sprachversionen finden Sie auf der Webseite des Bundeskriminalamts: Auskunftserteilung zu Speicherungen im Schengener Informationssystem

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