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Familiennachzug

Von links nach rechts Mutter, Kind, Vater und ein weiteres Kind

Fröhliche Familie zu Hause © Colourbox

Artikel

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Ein Familiennachzug ist möglich, wenn er zur Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft erfolgt. Der Nachzug steht grundsätzlich nur folgenden Familienangehörigen offen:

  • dem Ehegatten oder dem eingetragenen Lebenspartner.
  • dem minderjährigen ledigen Kind.
  • dem Elternteil eines minderjährigen ledigen Kindes zur Ausübung der Personensorge.

Für den Ehegatten-/Lebenspartnernachzug zu einem in Deutschland lebenden Ausländer muss der Ausländer grundsätzlich in Besitz einer der in § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG genannten Aufenthaltstitel sein.

Antragsverfahren online

Visa für folgende Aufenthaltszwecke können ab sofort online beantragt werden:

  • Ehegattennachzug (auch Visum zur Eheschließung mit anschließendem Daueraufenthalt)
  • Kindernachzug
  • Elternnachzug (zum minderjährigen Kind zur Ausübung der Personensorge)

Jetzt online im Auslandsportal beantragen

Das Online-Portal leitet Sie Schritt für Schritt durch die für Ihren jeweiligen Aufenthaltszweck notwendigen Dokumente. Ihre Unterlagen werden im Rahmen des Online-Verfahrens auf Vollständigkeit geprüft, so dass Sie optimal auf Ihren Termin in der Auslandsvertretung vorbereitet sind. Nach der erfolgreichen Vorprüfung erhalten Sie einen Link zur Terminbuchung. Beim Termin zeigen Sie evtl. erforderliche Originaldokumente, geben Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Lichtbild) ab und bezahlen die Gebühr.

Bearbeitungsdauer

Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel 8-12 Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).

Während der Antragsbearbeitung

Die Visastelle prüft, ob Ihr vollständiger Antrag den rechtlichen Voraussetzungen entspricht. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der Visastelle kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit in der Regel nicht beantwortet werden. Sämtliche Kommunikation kann grundsätzlich nur mit der antragstellenden Person selbst, einer gesetzlichen Vertretung oder einer schriftlich bevollmächtigten Person erfolgen.

Entscheidung über den Antrag

Sobald die Botschaft über Ihren Antrag entschieden hat, werden Sie informiert. Für die Erteilung des Visums wird Ihr Reisepass benötigt.
Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte überprüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass mit dem Visum in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns sofort mitteilen, damit wir ein neues Visum ausstellen können.

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