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FerienreiseVO und Fahrzeitbeschränkungen für Lkw Verkehr in Deutschland 2023

Viele Lkw auf einem Parkplatz ., © Colourbox
Auch in diesem Jahr gelten vom 1. Juli bis zum 31. August wieder Fahrzeitbeschränkungen für die in § 1 der FerienreiseVO genannten Fahrzeuge.
In der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August ist zusätzlich zu den sonst gültigen Verbotszeiten an allen Samstagen von 7:00 bis 20:00 Uhr der Lkw-Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland beschränkt.
Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Lkw mit Anhänger dürfen zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten auf den in § 1 Absatz 2 der Ferienreiseverordnung genannten Autobahnen und den dort in Absatz 3 genannten Bundesstraßen nicht geführt werden.
Ausgenommen von den Samstags-Fahrverboten sind militärische Transporte der Bundeswehr und ihrer Dienstleister, der Truppen der Vertragsstaaten der NATO, der MS der EU und Hilfstransporte für die Ukraine einschließlich Leerfahren.
Weitere Informationen und die FerienreiseVO können Sie auf der Internetseite des BMDV hier finden.
Auch die Faltblätter für LKW-Fahrer sind in Deutsch/Englisch/Französisch sowie in Deutsch/Russisch/Polnisch/Tschechisch eingestellt.