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Bei der Kopiebeglaubigung wird bestätigt, dass eine Ablichtung von einem Dokument mit dem Original übereinstimmt.
Mit einer Unterschriftsbeglaubigung wird der Nachweis erbracht, dass ein Dokument von einer bestimmten Person unterschrieben worden ist.
Verschiedene Beurkundungen können von der Deutschen Botschaft Sofia vorgenommen werden.
Wenn Urkunden in anderen Ländern verwendet werden sollen, kann eine Echtheitsbestätigung notwendig werden.
Hier finden Sie Informationen zur Beschaffung deutscher und bulgarischer Urkunden