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Stellenangebot - Mitarbeiter(in) im Bereich Sprachendienst und Politik

19.03.2026 - Stellenanzeige

Bewerbungsschluss: 20.04.2026

Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Sofia

sucht ab Juni 2026

befristet bis voraussichtlich Ende Mai 2027

(Mutterschutzvertretung) eine/n

Dolmetscher(in) / Übersetzer(in)/

Mitarbeiter(in) im Bereich Politik

(m/w/d)

in Vollzeit (1,0-Stelle / 40 Std. wöchentlich)

Art der Tätigkeit:

  • Dolmetschen von Gesprächen, Verhandlungen und sonstiger mündlicher Kommunikation

  • Übersetzung von offiziellen Schreiben, Verbalnoten und sonstigen Texten gemäß den Vorgaben und Standards des Sprachendienstes des AA

  • Terminologische Recherche

  • Sprachmittlerische Begleitung von Angehörigen der Botschaft wie auch von hochrangigen Einzelpersonen und Delegationen aus Deutschland (einschließlich vorbereitender und begleitender Kontakte im protokollarischen Bereich und Vermittlung politischer Gesprächstermine)

  • Wahrnehmung von organisatorisch-logistischen Außenterminen sprachmittlerischen Charakters

  • Beobachtung und Einordnung von Medienberichten über politische Ereignisse in bulgarischer Sprache

Voraussetzungen:

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium (Master oder gleichwertig) in den Fachrichtungen Übersetzen, Translationswissenschaften, Germanistik oder Konferenzdolmetschen

  • Überdurchschnittliche mündliche und schriftliche Beherrschung der bulgarischen und der deutschen Sprache

  • Praxis als Dolmetscher(in)/Übersetzer(in)

  • Gute Kenntnis der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Situation in Deutschland und in Bulgarien

  • Interkulturelle Kompetenz

  • Teamfähigkeit und Diskretion

  • Initiative und Einsatzfreude, sicheres Auftreten, Flexibilität und Belastbarkeit

  • Hinreichende Englischkenntnisse in Wort und Schrift

  • Gute Kenntnisse im Umgang mit gängigen Textverarbeitungsprogrammen

  • Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten

Allgemeine Informationen:

Die wöchentliche Regelarbeitszeit beträgt 40 Sunden.

Die fachliche Eignung wird im Rahmen eines Auswahlverfahrens durch den Sprachendienst des Auswärtigen Amts / der Deutschen Botschaft Sofia geprüft.

Die arbeitsvertraglichen Bedingungen richten sich nach bulgarischem Recht, die Vergütung nach dem Vergütungsschema für örtlich beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Botschaft Sofia

Das Auswärtige Amt hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt und lädt qualifizierte Frauen ausdrücklich zu einer Bewerbung ein.

Nach einem erfolgreichen Auswahlverfahren ist vor Einstellung die gesundheitliche Eignung (durch eine ärztliche Untersuchung der Kooperationsärztin/des Kooperationsarztes der Botschaft) nachzuweisen. Zudem wird eine Personen-/Sicherheitsüberprüfung vorgenommen. Ihre Bereitschaft zur Mitwirkung wird vorausgesetzt.

Drittstaatsangehörige müssen darüber hinaus spätestens bei Einstellung über eine gültige Aufenthaltserlaubnis sowie eine gültige Arbeitserlaubnis für das Gastland verfügen.

Bewerbung:

Bitte richten Sie Ihre vollständige Bewerbung bis zum 20. April 2026 mit folgenden Unterlagen:

  • Motivationsschreiben (Deutsch und Bulgarisch)

  • Tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache mit aktuellem Passfoto (nicht älter als 6 Monate)

  • Qualifikationsnachweise (Zeugnisse, Diplome)

  • Empfehlungsschreiben, Tätigkeitsnachweise

  • Polizeiliches Führungszeugnis (bei Bewerbern, die in Deutschland wohnhaft waren)

vorzugsweise per E-Mail an die Verwaltung der Deutschen Botschaft Sofia: vw-s1@sofi.diplo.de

Anlagen zur Bewerbung sind bitte ausschließlich im PDF-Format vorzulegen. Beachten Sie bitte auch, dass die Datenmenge Ihrer Anlage 3 MB nicht überschreitet.

Bitte beachten Sie, dass nur vollständige und rechtzeitige Bewerbungen berücksichtigt werden können. Empfangsbestätigungen werden nicht versandt. Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgereicht. Es werden ausschließlich Bewerber/innen kontaktiert, die zu einer persönlichen Vorstellung (mündliches Auswahlverfahren) eingeladen werden. Eine Erstattung von Reisekosten im Zusammenhang mit dem Vorstellungsgespräch ist nicht möglich.

Informationen zum Datenschutz gem. Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie auf der Internetseite der Botschaft.

Datenschutzhinweise

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