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Informationen im Todesfall deutscher Staatsangehöriger

brennende Kerzen

brennende Kerzen, © colourbox

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Hier finden Sie einige praktische Hinweise, die Ihnen einen ersten Überblick bei Sterbefällen von Deutschen in Bulgarien verschaffen sollen.

Ein Sterbefall in der Familie oder im Freundeskreis ist immer mit großen seelischen Belastungen für die Hinterbliebenen verbunden. Dennoch müssen unmittelbar nach dem Versterben des geliebten Menschen viele wichtige Entscheidungen getroffen werden. Ein Todesfall im Ausland kann zudem eine Vielzahl von kompliziert anmutenden Formalitäten mit sich bringen.

Im Folgenden möchten wir Ihnen einige praktische Hinweise geben, die Ihnen einen ersten Überblick bei Sterbefällen von Deutschen in Bulgarien verschaffen sollen. Für ergänzende Auskünfte und offene Fragen steht Ihnen die Botschaft selbstverständlich auch telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Kostenübernahme, wenn die verstorbene Person versichert war

Wenn der/die Verstorbene sich vor dem Auslandsaufenthalt für den Sterbefall versichert hatte, übernimmt die Versicherung entweder die Kosten für eine Bestattung in Bulgarien oder für den Rücktransport des Leichnams / der Urne nach Deutschland zu den jeweils geltenden Versicherungsbedingungen. Hierzu beauftragt die Versicherungsgesellschaft ein Bestattungsunternehmen.

Als Angehörige müssen Sie jedoch der Versicherung mitteilen, welche Wünsche Sie betreffend einer Überführung und/oder Bestattung haben.

Möglich wäre eine Sarg-Bestattung in Bulgarien oder eine Kremierung mit anschließender Urnenbeisetzung in Bulgarien.

Oder wünschen Sie eine Überführung des Leichnams nach Deutschland mit anschließender Sarg- oder Urnenbeisetzung?

Gleichzeitig empfiehlt es sich, möglichst umgehend den zu erwartenden Umfang der Kostenübernahme mit dem Versicherer abzuklären.

Kostenübernahme, wenn die verstorbene Person nicht versichert war

War der/die Verstorbene für den Sterbefall im Ausland nicht versichert, dann müssen Angehörige das bulgarische Bestattungsinstitut eigenständig kontaktieren und den Auftrag zur Bestattung erteilen. Hierbei muss in der Regel das Verwandtschaftsverhältnis nachgewiesen werden (z.B. durch internationale mehrsprachige Heirats- oder Geburtsurkunde).

Die entstehenden Bestattungskosten werden im Regelfall von Ihnen getragen werden müssen. Es empfiehlt sich daher, sich in jedem Fall vor Auftragserteilung ein detailliertes Angebot vorlegen zu lassen, um den Kostenrahmen vorab einschätzen zu können.

Für eine Überführung und Beisetzung in Deutschland muss auch ein deutsches Bestattungsinstitut beauftragt werden. Sollten Sie eine Rückführung Ihrer/Ihres verstorbenen Angehörigen nach Deutschland wünschen, setzt sich das örtliche Bestattungsunternehmen in der Regel mit dem deutschen Bestattungsunternehmen in Verbindung und klärt mit diesem die Transportmodalitäten direkt ab. Auch hier empfiehlt es sich, vor Auftragserteilung ein detailliertes Gesamtangebot einzuholen, dass alle Kosten (inkl. der Kosten im Ausland, der Überführung und der Beisetzung in Deutschland) enthält.

Sterbeurkunden

Das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen in Bulgarien kann eine internationale Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt beantragen, wenn Sie es entsprechend beauftragen. Dies müssen Sie explizit angeben, da Sie sonst nur eine bulgarischsprachige Urkunde erhalten.

Überführung von Sarg oder Urne nach Deutschland

Eine Einäscherung des Leichnams ist in Bulgarien grundsätzlich möglich.

Eine Überführung des Leichnams / der Urne nach Deutschland erfolgt auf dem Luftweg. Die Vorbereitung nimmt i. d. R. zwischen 3 - 10 Tagen in Anspruch. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass wegen laufender Ermittlungsverfahren bei Sterbefällen von Ausländern in Bulgarien mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 2 Wochen (in Ausnahmefällen auch länger) bis zur Ankunft der sterblichen Überreste in Deutschland gerechnet werden muss.

Ein Bestattungstermin in Deutschland sollte daher erst anberaumt werden, wenn das beauftragte Bestattungsunternehmen vor Ort in Verbindung mit dem in Deutschland beauftragten Bestattungsunternehmen die Überführungsdaten bestätigt hat.

Es ist mit folgenden Kosten zu rechnen:

Leichenüberführung
ca. 4.000 EUR
Einäscherung mit anschließender Urnenüberführung
ca. 4.000 EUR

Falls die Überführung nach Deutschland gewünscht wird, sollte ein mit der weiteren Abwicklung beauftragtes Bestattungsunternehmen in Deutschland mit Anschrift, Telefon-/Faxnummer und E-mail Adresse benannt werden.

Die Übersendung persönlicher Gegenstände des Verstorbenen durch die Botschaft ist nicht möglich. Auch der Reiseveranstalter und der Bestatter übernehmen dies in der Regel nicht.

Beisetzung in Bulgarien

Grundsätzlich besteht für deutsche Staatsangehörige auch die Möglichkeit, auf dem örtlichen Friedhof in Bulgarien beigesetzt zu werden – vorbehaltlich dortiger Kapazitäten.

Die Ausgestaltung einer örtlichen Beisetzung ist mit dem beauftragten Bestattungsunternehmen zu klären.

Es ist mit folgenden Kosten zu rechnen:

Sargbestattung
ca. 1.000 EUR
Einäscherung mit anschl. örtlicher Beisetzung der Urne

ca. 3000 EUR


Deutsche Geistliche verschiedener Konfessionen sind in Bulgarien nicht tätig und stehen daher auch nicht für religiöse Trauerfeiern zur Verfügung.

Anreise von Angehörigen

Es ist nicht erforderlich, dass Angehörige der/des Verstorbenen zur Abwicklung der Bestattungsformalitäten persönlich nach Bulgarien reisen. Ansässige Unternehmen erledigen in der Regel zuverlässig alle Überführungs- oder Beisetzungsformalitäten.

War die/der Verstorbene allerdings in Bulgarien ansässig und hinterlässt keine Anweisungen hinsichtlich ihres/seines Nachlasses, kann die Anreise eines Angehörigen erforderlich sein. In diesen Fällen wird gebeten, zunächst mit der Botschaft Kontakt aufzunehmen, um festzustellen, welche Schritte ggfs. einzuleiten sind.

Bulgarische Bestattungsunternehmen

Alle Angaben bezüglich der aufgelisteten Unternehmen erfolgen ohne Gewähr. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit der Liste erhoben. Weitere Unternehmen finden Sie im Internet. Für die Leistungen der Unternehmen kann keine Gewähr übernommen werden. Für alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit einem erteilten Auftrag muss der Auftraggeber selbst aufkommen.

SOFIA:

Askoni international
1527 Sofia, Uliza Keshan 9-11
Tel./Fax: +359 – 2 – 936 60 02
mobil: +359 – 888 437 008
askoni08@gmail.com
www.askoni.com

Extreme CARE
1202 Sofia, Ulica Kozharska 2
mobil: +359 – 88 252 9557
office@extremecare.eu
www.extremecare.eu

VARNA:

ALFA OMEGA 2
ulica „27. Juli“ 11, ap. 11, 9000 Varna
Tel/Fax: +359-52-64 41 66
mobil: +359 – 882 837 955
alpha@varna.net
http://alfaomega2.com/en/contacts.htm

Deutsche Bestattungsunternehmen, die international tätig sind

Alle Angaben bezüglich der aufgelisteten Unternehmen erfolgen ohne Gewähr. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit der Liste erhoben. Weitere Unternehmen finden Sie im Internet. Für die Leistungen der Unternehmen kann keine Gewähr übernommen werden. Für alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit einem erteilten Auftrag muss der Auftraggeber selbst aufkommen.

LACO GmbH Bestattungen – Internationale Überführungen
Sebastianusstr. 54, 56112 Lahnstein
Telefon: 02621/23 33
Fax: 02621/92 28 05
info@laco24.de
www.laco24.de

HORIZONT GmbH – Abteilung Rückholdienst/Überführungen
Fürstenbrunner Weg 10/12, 14059 Berlin
Telefon: 030/78 78 21 35
Fax: 030/78 78 21 98
team@horizont-international.de
www.horizont-international.de

THOR – weltweite Überführungen
Arndtstr. 23 a, 34123 Kassel
Telefon: 0700/70 700 800
Fax: 0700/70 700 900
info@thor-weltweit.de
www.thorweltweit.de

Bestattungen Lichtblick
Frauenlobstr. 49, 44805 Bochum
Telefon: 0234/95 80 004 (24 Stunden)
info@weltweite-ueberfuehrungen.de
www.weltweite-ueberfuehrungen.de

Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.
Cecilienallee 5, 40474 Düsseldorf
Telefon: 0211/16 00 810
Fax: 0211/16 00 860
info@bestatter.de
www.bestatter.de

Private Dienstleister/innen mit Deutschkenntnissen

Viele Angehörige fühlen sich mit der Abwicklung der Formalitäten in einem Auslandssterbefall auch aus sprachlichen Gründen ein wenig überfordert. Ggf. kann die Einschaltung eines zweisprachigen Rechtsanwaltes ratsam sein:

Rechtsanwaltsliste

Haftungsausschluss

Alle Informationen beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

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