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Rufbereitschaftsdienst der Botschaft Sofia
Rettungsring mit deutscher Flagge © colourbox.de
Für dringende Notfälle ist außerhalb der Öffnungszeiten ein telefonischer Rufbereitschaftsdienst eingerichtet.
Außerhalb der Öffnungszeiten ist die Botschaft Sofia in dringenden Notfällen über einen telefonischen Bereitschaftsdienst zu erreichen.
Bitte beachten Sie, dass dieser Bereitschaftsdienst nur für dringende und unaufschiebbare konsularische Notfälle deutscher Staatsangehöriger zur Verfügung steht und insbesondere keine Auskünfte in Routineangelegenheiten, zu Vorschriften über die Einreise nach Bulgarien sowie zu Visa und Aufenthaltserlaubnis erteilt.
Wir bitten Sie zu bedenken, dass der Bereitschaftsdienst vorrangig Hilfe zur Selbsthilfe leisten kann.
Der Bereitschaftsdienst ist häufig von Entscheidungen oder Informationen deutscher oder bulgarischer Behörden/Institutionen abhängig, die außerhalb der üblichen Öffnungszeiten in der Regel nicht erreichbar sind. Dieser Umstand schränkt die Hilfsmöglichkeiten des Bereitschaftsdienstes ein. Bitte informieren Sie sich vor einem Anruf zunächst auf dieser Seite und überlegen, ob Ihr Anliegen tatsächlich nicht bis zum nächsten Arbeitstag warten kann.
Unter dieser Nummer erreichen Sie das für den Notdienst eingeteilte Personal direkt zu Hause oder unterwegs per Mobiltelefon; die Botschaft ist außerhalb der Öffnungszeiten nicht durch ständig wachendes Personal besetzt.
Beachten Sie bitte auch, dass Sie sich an die Botschaft Ihres Heimatlandes wenden müssen, sollten Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Während der Öffnungszeiten der Botschaft werden Anrufe bei der o.g. Mobiltelefonnummer nicht entgegengenommen.
Die Kontaktnummer des Bereitschaftsdienstes lautet: +359-887 217511
| Wie kann der Bereitschaftsdienst helfen? | Was kann bzw. darf der Bereitschaftsdienst nicht tun? |
In dringenden (z.B. medizinischen) Notfällen bei Passverlust einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. Bitte beachten Sie: finanzielle Nachteile durch das Verpassen eines Fluges oder versäumte Arbeitstage stellen keinen Notfall dar! (siehe auch Informationen zu Passverlust) | Vorläufige Reisepässe zur Weiterreise in Drittländer ausstellen - hier ist eine Beteiligung der inländischen Passbehörde erforderlich. Dies kann weder am Wochenende noch außerhalb der täglichen Öffnungszeiten erfolgen. |
| Ihnen bei Geldverlust Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten oder Freunden zu Hause vermitteln | Ihre offenen Hotelschulden, Bußgelder, Krankenhauskosten zahlen oder Ihnen die Fortsetzung Ihres Urlaubes finanzieren |
| Ihnen schnelle Überweisungswege aufzeigen, siehe Informationen zur Bargeldbeschaffung | Führerscheinersatzpapiere oder Autopapiere ausstellen oder verlorene Autokennzeichen besorgen |
| Ihnen eine Liste mit Anwälten und Dolmetschern zur Verfügung stellen. | für Sie in laufende Gerichtsverfahren eingreifen oder bulgarischen Behörden Weisung erteilen (dies gilt auch für den Fall von Zollproblemen oder bei verweigerter Ein- bzw. Ausreise) |
| bei Festnahmen auf Wunsch anwaltliche Vertretung vermitteln (siehe Anwaltsliste) und Ihre Angehörigen informieren. | für Sie anwaltliche Tätigkeiten wahrnehmen oder Sie vor Gericht vertreten. |
bei Versterben eines deutschen Staatsangehörigen die Benachrichtigung der Hinterbliebenen veranlassen und ein ungarisches Bestattungsinstitut vermitteln (siehe auch Informationen zu Todesfällen) | Kosten für Such- oder Rettungsaktionen übernehmen oder Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen. |
Haftungsausschluss
Alle Informationen beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.