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Visa und Einreise

Informationen über die aktuell gültigen Voraussetzungen einer Visumserteilung finden Sie auf:

https://germania.diplo.de/ru-de/service/05-VisaEinreise/kurzfristigeAufenthalt/-/1600140?openAccordionId=item-2434666-1-panel und https://germania.diplo.de/ru-ru/service/05-VisaEinreise/kurzfristigerAufenthalt/-/1224358.

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft Sofia grundsätzlich nur für Visumanträge von Personen zuständig ist, die im Amtsbezirk der Botschaft Sofia, d.h. in Bulgarien, ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. rechtmäßigen Wohnsitz haben. Visumanträge anderer Personen kann die Botschaft Sofia daher grundsätzlich nicht bearbeiten. Dies gilt grundsätzlich auch für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. rechtmäßigen Wohnsitz in Belarus, Russland oder der Ukraine haben bzw. bei Beginn des Krieges hatten.

Ausnahmen gelten nur für russische Staatsangehörige, die ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt - etwa zur Erwerbstätigkeit oder zur Aufnahme eines Studiums - beantragen und denen die Beantragung an der für sie zuständigen Auslandsvertretung in Russland aufgrund der möglichen Gefahr, der sie sich durch eine Rückkehr zur Visumbeantragung aussetzen würden, nicht zumutbar ist. Dies kann insbesondere für Menschenrechtsverteidiger*innen, Journalist*innen, Dissident*innen und Kriegsdienstverweigerer gelten.„


Ein Antrag auf Asyl kann nach dem sog. Territorialitätsgrundsatz nicht im Ausland gestellt werden, sondern muss in Deutschland erfolgen. Einreisevisa zur Beantragung von Asyl können durch das Generalkonsulat/die Botschaft nicht erteilt werden.

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