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Schengen-Visa
Schengen Visum, © colourbox
Für kurzfristigen Aufenthalt bis maximal 90 Tage
Allgemeine Hinweise
Angehörige der EU-Staaten benötigen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kein Visum.
Alle übrigen Ausländer sind für Aufenthalte in Deutschland grundsätzlich visumpflichtig. Für Besuchsaufenthalte bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen benötigen Angehörige der Staaten kein Visum, für die die Europäische Gemeinschaft die Visumpflicht aufgehoben hat.
Eine Übersicht zu den Visumerfordernissen finden Sie hier:
Übersicht zur Visumpflicht bzw. -freiheit bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland
Das Schengen-Visum berechtigt zu Aufenthalten von maximal 90 Tagen je 180 Tage im Schengen-Raum.
Als deutsche Auslandsvertretung sind wir für Ihren Antrag zuständig, wenn Deutschland Ihr Hauptreiseziel ist.
Ein Anspruch auf Erteilung eines Schengen-Visums besteht nicht.
Das Vorliegen folgender Visumerteilungsvoraussetzungen muss von der Auslandsvertretung bei jedem einzelnen Visumantragsteller positiv festgestellt werden:
- Plausibilität und Nachvollziehbarkeit des Reisezwecks in Deutschland
- Finanzierung der Lebenshaltungs- und Reisekosten, grundsätzlich aus eigenem Vermögen bzw. Einkommen
- Bereitschaft des Visuminhabers, vor Gültigkeitsablauf des Visums wieder aus dem Schengen-Raum auszureisen
- Vorlage einer für den gesamten Schengen-Raum und für die gesamte Aufenthaltsdauer gültigen Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro
Ausländische Staatsangehörige mit gemeldetem Wohnsitz in Bulgarien und entsprechender gültiger bulgarischer Aufenthaltserlaubnis (sog. „Drittstaater“), die ein Visum für eine Besuchs- oder eine Geschäftsreise nach oder einen Transit durch Deutschland beantragen wollen, müssen je nach Reisezweck die unten aufgeführten Dokumente vorlegen.
Was ändert sich ab dem 31.03.2024?
Ab dem 31. März 2024 werden die Personenkontrollen an den Luft- und Seebinnengrenzen zwischen Bulgarien und Rumänien und den anderen Staaten des Schengen-Raums abgeschafft.
Inhaber gültiger bulgarischer Aufenthaltstitel und nationaler Visa für den langfristigen Aufenthalt, können sich dann gem. Art. 21 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) aufgrund dieser Dokumente sowie eines gültigen und anerkannten Reisedokuments bis zu 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen frei im Hoheitsgebiet der anderen Schengen-Staaten bewegen, sofern sie die Einreisevoraussetzungen gem. Art. 6 des Schengener Grenzkodex erfüllen. Dabei ist es unerheblich, ob sie sich 90 Tage durchgehend in den anderen Staaten des Schengen-Raums aufhalten oder mehrmals ein- und ausreisen.
Für Inhaber bulgarischer nationaler Visa für den kurzfristigen Aufenthalt, die bis zum 31. März 2024 ausgestellt wurden ändert sich nichts. Diese berechtigen zum Aufenthalt in Bulgarien, Rumänien und Zypern. Für einen Aufenthalt in Deutschland wird weiterhin ein einheitliches Schengenvisum benötigt.
Ab dem 01. April 2024 stellt auch Bulgarien einheitliche Schengenvisa aus.
Wir bitten Sie, bereits gebuchte Termin für die Beantragung eines Schengenvisums mit Gültigkeit ab 01.04.2024, das aufgrund dieser Regelungen nicht mehr notwendig sein wird, selbständig zu stornieren.
Antrag vorbereiten
Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden drei Schritten vor:
- Visumantragsformular
Füllen Sie bitte das Visum-Antragsformular in deutscher oder englischer Sprache und in lateinischer Schrift aus und unterschreiben Sie es. Falsche oder unvollständige Angaben können zur Ablehnung des Visumantrages führen.
Die Antragsformulare sind in der Visastelle kostenlos erhältlich und stehen auch auf dieser Webseite zum Download zur Verfügung. Bitte achten Sie beim Ausdruck des Formulars auf gute Druckqualität. - Antragsunterlagen
Stellen Sie bitte die begleitenden Antragsunterlagen zusammen (nicht geheftet und nicht getackert). Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen. Wir haben für Sie je nach Reisezweck die passende Checkliste zusammengestellt:
Geschäftsvisum:
- Originaleinladung des deutschen Geschäftspartners
- aktueller Handelsregisterauszug des bulgarischen Unternehmens, Dienstreiseauftrag, alternativ für Firmeninhaber: aktuelle Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Nachweis einer im gesamten Gebiet der Schengener Vertragsstaaten gültigen Auslandsreisekrankenversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 30.000 EUR
Besuchsvisum:
- als Einladung: Verpflichtungserklärung gem. §§ 66- 68 AufenthG seitens des deutschen Gastgebers, beglaubigt von der zuständigen deutschen Ausländerbehörde
- Gehaltsbescheinigung und Arbeitsvertrag
- Nachweis einer im gesamten Gebiet der Schengener Vertragsstaaten gültigen Auslandsreisekrankenversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 30.000 EUR
- für Firmeninhaber: aktueller Handelsregisterauszug des bulgarischen Unternehmens
- für Studenten und Schüler: Bescheinigung der Universität bzw. Schule
- für Rentner: Rentenbescheinigung
- ggf. Nachweis der familiären Verwurzelung (z.B. Heiratsurkunde und gültiger Aufenthaltstitel des Ehepartners in Bulgarien)
- ggf. Nachweis über Immobilieneigentum
Touristenvisum
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (beispielsweise durch Vorlage eines Kontoauszugs mit Kontobewegungen der letzten drei Monate)
- Hotel- und Flugreservierung
- Gehaltsbescheinigung und Arbeitsvertrag
- Nachweis einer im gesamten Gebiet der Schengener Vertragsstaaten gültigen Auslandsreisekrankenversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 30.000 EUR
- für Firmeninhaber: aktueller Handelsregisterauszug des bulgarischen Unternehmens
- für Studenten und Schüler: Bescheinigung der Universität bzw. Schule
- ggf. Nachweis der familiären Verwurzelung (z.B. Heiratsurkunde und gültiger Aufenthaltstitel des Ehepartners in Bulgarien)
- ggf. Nachweis über Immobilieneigentum
Visum im Rahmen der Freizügigkeit
- „Lichna karta“ oder Reisepass des Familienangehörigen mit der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates
- entsprechende Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde des Kindes
Visum für Flughafentransit
- Flugticket
- gültiges Visum oder gültiger Reisepass des Ziellandes
Dem Visumsantrag ist ein kompletter Satz einfacher Kopien aller notwendiger Unterlagen beizufügen. Die Originale dieser Unterlagen müssen bei der Antragstellung vorgelegt werden.
Immer erforderlich sind zudem zwei biometrietaugliche Passfotos aus neuester Zeit (3,5 cm x 4,5 cm, guter Kontrast, heller Hintergrund -einfarbig weiß oder hellgrau-, Gesichtshöhe 32 - 36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz). Fotos erhalten Sie zum Beispiel beim Fotoladen in der Straße ul. Elemag hinter der Botschaft.
Der Pass muss mindestens zwei leere Seiten enthalten und innerhalb der vergangenen 10 Jahre ausgestellt worden sein. Seine Gültigkeit muss die Dauer des von Ihnen gewünschten Visums um mindestens 3 Monate überschreiten. Bitte bringen Sie auch Ihre gültige bulgarische Aufenthaltserlaubnis (lichna karta oder langfristiges Visum) mit.
In Ihrem eigenen Interesse werden Sie gebeten, nicht die Hilfe von sogenannten „Visa-Vermittlungsbüros“ in Anspruch zu nehmen!
- Termin buchen für die Antragstellung
Buchen Sie bitte einen Termin, um Ihren Antrag zu stellen. Sie können Ihren Antrag frühestens drei Monate vor Antritt der geplanten Reise stellen.
Während der Hauptreisezeiten können Wartezeiten auftreten, bis der Antrag bei der Botschaft gestellt werden kann.
Die persönliche Vorsprache bei Antragstellung ist zwingend erforderlich. Der Antragsteller kann sich dabei nicht durch eine andere Person vertreten lassen. Die Vorlage zusätzlicher/nachgeforderter Unterlagen und die Abholung des visierten Passes ist jedoch auch - nach vorheriger Ankündigung/Vereinbarung - durch einen Bevollmächtigten möglich.
Antrag stellen
Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich und pünktlich zu Ihrem Termin in der Botschaft. Bei diesem Termin geben Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen ab und zahlen die Gebühr. Die Visumgebühr für Schengen-Visa beträgt 90 Euro (45 Euro für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren), zu entrichten bei Antragstellung in bulgarischen Leva. Ausnahmen sind möglich, weitere (aktuelle) Informationen hierzu finden Sie hier: Visumgebühren
Außerdem beantworten Sie Fragen zur geplanten Reise, und Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke werden erfasst.
Während der Bearbeitung
Die Botschaft prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt.
In der Regel dauert das je nach Visumsart und Staatsangehörigkeit des Antragstellers zwischen zwei und zehn Arbeitstagen, in Einzelfällen auch länger. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während dieser Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden können. Danach gilt: Es können nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet werden.
Rückgabe des Passes
Sobald die Botschaft über Ihren Antrag entschieden hat, können Sie Ihren Pass während der nachmittäglichen Abholungszeiten abholen. Grundsätzlich holen Sie Ihren Pass selbst ab. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie einen bevollmächtigten Vertreter mit der Abholung beauftragen.
Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid.
Sie können auch jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.
Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber
Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.
Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Gültigkeitsdauer des Visums. Das ist die Zeitspanne, in der Ihre Reise stattfinden kann. Außerdem ist die Anzahl der Aufenthaltstage zu sehen. Das ist die Anzahl der Tage, die Sie sich maximal während des Gültigkeitszeitraums im Schengen-Raum aufhalten dürfen.
Die Erteilung eines Schengen-Visums begründet keinen Anspruch auf Einreise. Die endgültige Entscheidung erfolgt bei Einreisekontrolle in das Schengen-Gebiet durch die Grenzpolizei. Es ist möglich, dass die Grenzpolizei Sie bei Einreise neben Ihrem Pass mit dem gültigen Visum auch um Vorlage von Unterlagen bittet, die Auskunft über Ihre finanziellen Mittel, die Dauer und den Zweck des Aufenthaltes sowie den Krankenversicherungsschutz geben. Sie sollten daher einen Satz Ihrer Visumunterlagen (u. a. Einladung aus Deutschland, Hotelreservierung, Reisekrankenversicherung) auf die Reise mitnehmen.)
Hinweis
Sollten Sie mit dem Prozess der Visumantragstellung oder dem Verhalten des Konsulatspersonals unzufrieden sein, haben Sie die Möglichkeit, hier mit der Leitung der Visastelle Kontakt aufzunehmen. Wir werden Ihrer Beschwerde nach deren Eingang bei uns nachgehen. Wichtiger Hinweis: Über dieses Kontaktformular können keine Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen zur Verweigerung, Annullierung oder Aufhebung eines Visums – d.h. insbesondere keine Remonstrationen – eingelegt werden.
Haftungsausschluss
Alle Informationen beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie, dass alle Visumgebühren (Bearbeitungsgebühren) nur in bulgarischen Leva (BGN) bar oder mit Kreditkarte (Visa/Mastercard, Abbuchung erfolgt in EUR) bezahlt werden können. Die Gebühren sind bei Antragstellung am Visumschalter zu entrichten. Weitere Gebühren/Auslagen entstehen nicht.
Für weitere Auskünfte im konkreten Einzelfall wenden Sie sich bitte an die Visastelle der Botschaft Sofia.
Hier finden Sie Informationen zu biometrischen Passfotos, welche beispielsweise im Fotostudio hinter der Botschaft, ul. Elemag / ul. Konstantin Kisimov, gemacht werden können