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Beglaubigung von Kopien

Foto eines Stempels

Foto eines Stempels, © colourbox

Artikel

Bei der Kopiebeglaubigung wird bestätigt, dass eine Ablichtung von einem Dokument mit dem Original übereinstimmt.

Allgemeine Hinweise

Beglaubigte Kopien können von einer deutschen Auslandsvertretung in Bulgarien gefertigt werden, wenn das dazugehörige Original vorliegt und das entsprechende Dokument für den Gebrauch in Deutschland bestimmt ist.

Wo kann ich Kopien beglaubigen lassen?

Neben der Botschaft Sofia können auch die Honorarkonsulin in Plovdiv und der Honorarkonsul in Varna Kopiebeglaubigungen vornehmen.

Für die Beglaubigung von Kopien bei der Botschaft Sofia benötigen Sie keine Terminbuchung. Sie können während der Öffnungszeiten der Konsularabteilung vorsprechen. Für Kopiebeglaubigungen bei den Honorarkonsuln machen Sie bitte im Vorfeld telefonisch oder per e-mail einen Termin aus.

Hinweis: Die Botschaft kann keine Beglaubigung von Kopien elektronischer Apostillen vornehmen.

Beglaubigung von Kopien zu Studienzwecken in Deutschland

Für die Beglaubigung von Kopien zu Studienzwecken in Deutschland können bis zu drei Kopien gebührenfrei amtlich beglaubigt werden. Beglaubigt werden allerdings nur Kopien von Dokumenten, deren Vorlage bei der jeweiligen Hochschule auch tatsächlich in amtlich beglaubigter Form gefordert wird.

Hierbei wurde berücksichtigt, dass bei heutigen online-Bewerbungsverfahren auf Studienplätze alle Dokumente zunächst in einfacher Form hochgeladen und Belegnachweis mit Kopiebeglaubigung in der Regel erst nach der Studienzusage für die Immatrikulation notwendig sind. Die Botschaft beglaubigt künftig grundsätzlich nur Kopien von:

  • der Hochschulzugangsberechtigung, z.B. Abiturzeugnis, (ggf. zusätzlich mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung),
  • der Hochschulaufnahmeprüfung (z.B. sogenannte „Akademische Auskunft“ oder
  • Immatrikulationsbescheinigung),
  • allen Universitätszeugnissen und -diplomen (ggf. zusätzlich mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung),
  • Sprachzeugnissen für Englisch und Deutsch.

Sollte Ihre Wunschhochschule weitere Unterlagen in amtlich beglaubigter Form verlangen, so sollte hierfür der Nachweis zusammen mit den zu beglaubigenden Unterlagen vorgelegt werden. Lediglich ein Hinweis auf einen Link oder die Zusicherung der Nachreichung der Liste genügt hierbei nicht. Es sollte entweder ein Schreiben der Universität oder ein Ausdruck der Dokumentenliste von der Homepage der Universität vorgelegt werden (entsprechende Stellen sollten markiert sein).
Weitere Kopien können nur gegen Gebühr beglaubigt werden.
Eine vorherige online-Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Sie können montags bis
donnerstags zwischen 8.15 Uhr und 9.00 Uhr
mit Ihren Unterlagen vorsprechen. Freitags werden keine Unterlagen angenommen!

Hinweis: Die Botschaft kann keine Beglaubigung von Kopien elektronischer Apostillen vornehmen.

Welche Beglaubigungen können nicht vorgenommen werden?

Beglaubigungen werden nur vorgenommen, wenn das Dokument für den Gebrauch in Deutschland bestimmt ist.

Die Beglaubigung von Kopien des Personalausweises/Reisepasses zur Identitätsprüfung bei Kontoeröffnungen, Kreditvergaben und ähnlichen Geschäften nach dem Geldwäschegesetz kann von den Auslandsvertretungen in Bulgarien grundsätzlich nicht vorgenommen werden.

Im Ausland gibt es für die Identitätsprüfung grundsätzlich folgende Möglichkeiten:

  • Wenn vorhanden: Auslandsniederlassungen der jeweiligen Bank; einige Banken bieten zudem die Möglichkeit der Videoidentifizierung an.
  • In Mitgliedstaaten der EU und sog. gleichwertigen Drittstaaten können Rechtsanwälte, Notare und andere Banken die Identifizierung vornehmen.
  • Auslandshandelskammern, soweit eine vertragliche Vereinbarung mit den Banken besteht.

Ausnahmen können etwa für visumspflichtige Studienbewerber gem. § 16 AufentG gelten, die ein Sperrkonto einrichten wollen.

Gebühr

Für Kopiebeglaubigungen fallen an der Auslandsvertretung Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Besonderen Gebührenverordnung des Auswärtigen Amts (AABGebV) und beträgt 26,21 EUR (= 51,00 BGN) pro Kopie, zahlbar in BGN in bar oder mit Kreditkarte (Visa/Mastercard, Abbuchung erfolgt in EUR).

Beglaubigung von Kopien zu Studienzwecken in Deutschland sind bis zu drei Kopien gebührenfrei.

Haftungsausschluss

Alle Informationen beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.


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