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Antragsunterlagen für ein Studium
Sie müssen im Antragsverfahren nachweisen, dass Sie die für die Erteilung des Visums vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen (vgl. § 82 Abs. 1 AufenthG). Der Nachweis muss grundsätzlich schriftlich,d.h. durch die Vorlage von Unterlagen erfolgen.
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen im Original mit einer Kopie benötigt:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (nur Original)
- Reisepass im Original sowie eine Kopie der Datenblatt-/Lichtbildseite und der Seiten des Passes, auf denen sich deutsche Aufenthaltstitel befinden. Der Reisepass muss noch mindestens zwei leere Seiten haben und soll nach Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein. Der Pass wird während der Antragsbearbeitung von der Botschaft nicht einbehalten.
- Aktuelles biometrisches Lichtbild - bitte keine Computerausdrucke von Lichtbildern (nur Original)
- Aktueller bulgarischer Aufenthaltstitel (in Form der Aufenthaltskarte) der antragstellenden Person
- Zulassungsschreiben der deutschen Bildungseinrichtung (Universität; Fachhochschule o.ä.)
- Vorbildungsnachweise, die zur Aufnahme eines Hochschulstudiums berechtigen (z.B. Abiturzeugnis o.ä. und ggf. Studiennachweise, Hochschuldiplom) auf Deutsch oder Englisch oder mit Übersetzung.
Prüfen Sie bitte, ob Ihr Schulabschluss Sie zum Studium an einer Hochschule in Deutschland oder in dem Land berechtigt, in dem Sie den Abschluss gemacht haben. In der Datenbank „anabin“ finden Sie Bewertungen von Abschlüssen: anabin.
Wird Ihr Schulabschluss im Suchergebnis aufgeführt, reichen Sie dieses bitte ein. Sollte Ihr Abschluss diesen Kriterien nicht entsprechen oder nicht gelistet sein, können Sie eine Zeugnisbewertung von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) durchführen lassen. - Nachweis über die für den Studiengang erforderlichen Kenntnisse der Unterrichtssprache (in der Regel Deutsch) mindestens auf Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens. Der Nachweis über das Vorhandensein von Deutschsprachkenntnissen wird grundsätzlich durch Vorlage eines anerkannten Sprachprüfungszertifikats erbracht (Goethe-Institut; telc GmbH; ÖSD; TestDaF-Instituts e.V.). Falls Ausbildungssprache Englisch ist, kann das Vorhandensein von Englischsprachkenntnissen durch ausreichende Prüfungsergebnisse in IELTS oder in TOEFL nachgewiesen werden. Der Nachweis ist nicht erforderlich, wenn in dem Zulassungsschreiben bestätigt wird, dass die Sprachkenntnisse vorliegen oder wenn die Sprachkenntnisse durch studienvorbereitende Maßnahme erst noch erworben werden
- Nachweis der Finanzierung des Lebensunterhalts der antragstellenden Person und ihres Studiums während des ersten Studienjahres in Höhe von 992,00 EUR monatlich bzw. jährlich 11.904 EUR. Muss der Student Studiengebühren bezahlen, muss er nachweisen, dass er in der Lage ist, diese Gebühren neben den Kosten des Lebensunterhalts zu tragen.
- Europäische Krankenversicherung mit Deckungsschutz in Höhe von mindestens 30.000,- EUR für den Zeitraum der Einreise nach Deutschland bis zur Immatrikulation plus einem Monat
- Selbstverfasstes und unterschriebenes Motivationsschreiben in Deutsch oder Englisch, in welchem detailliert die Gründe für das beabsichtigte Studium und Pläne für die spätere berufliche Zukunft dargelegt werden (nur Original)
- Ausführlicher Lebenslauf der antragstellenden Person in Deutsch oder Englisch, u.a. mit Angaben zu den Aufenthaltsorten und –zeiten, zur schulischen, akademischen und beruflichen Ausbildung und zu den Berufstätigkeiten (nur Original)
- Gebühr von 75 EUR (zahlbar in BGN in bar oder mit Visa oder MasterCard)
Die Botschaft behält sich vor, nach Antragstellung im Einzelfall weitere Unterlagen von Ihnen anzufordern.
Die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen begründet keinen Anspruch auf Erteilung des beantragten Visums.