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Ich möchte mich weniger als 90 Tage in Deutschland aufhalten
Schengen Visa © AA
Was ist ein Kurzzeitaufenthalt?
Unter einem Kurzaufenthalt versteht man einen Aufenthalt von bis zu 90 innerhalb von 180 Tagen in Deutschland, zum Beispiel zu touristischen oder zu Besuchszwecken.
Dabei ist es unerheblich, ob Sie sich 90 Tage am Stück in Deutschland aufhalten oder mehrmals ein- und ausreisen.
Wenn Sie in Deutschland eine Erwerbstätigkeit ausüben wollen, ist zumeist ein Visum erforderlich, auch wenn Sie sich weniger als 90 Tage in Deutschland aufhalten möchten. EU-Bürger/Bürgerinnen sind hiervon ausgenommen.
Wer kann ohne Visum einreisen?
Für kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen benötigen in Bulgarien lebende Nicht-EU-Staatsangehörige kein Visum. Ihr gültiges Identitätsdokument (Nationalpass) und ein gültiger bulgarischer Aufenthaltstitel ist ausreichend.
AUSNAHME:
Dies gilt nicht für die folgenden bulgarischen Aufenthaltstitel:
- Card of a Foreigner granted Asylum
Inhaber dieser Aufenthaltstitel benötigen nach wie vor ein Schengen-Visum für die Einreise.
In Bulgarien lebende EU-Staatsangehörige benötigen für die Reise nach Deutschland ein gültiges Identitätsdokument ihres Heimatstaats.
Zudem sind Angehörige einiger anderer Staaten nicht visapflichtig. Eine Übersicht finden Sie hier.
Kann ich arbeiten?
Bei einem Kurzzeitaufenthalt dürfen Sie ohne Visum grundsätzlich nicht arbeiten. Ausnahmen kann es z.B. für Praktika oder künstlerische Auftritte geben. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um zu klären, ob Sie ein Visum benötigen oder nicht.
Voraussetzungen für einen Kurzzeitaufenthalt
Dass Sie von der Visumpflicht befreit sind, bedeutet nicht automatisch, dass Sie ein unbedingtes Recht auf Einreise haben und keine Voraussetzungen für einen Kurzaufenthalt in Deutschland erfüllen müssen.
Wenn Sie nicht EU-Bürger/EU-Bürgerin sind, müssen Sie die folgenden gesetzlichen Voraussetzungen auch dann erfüllen, wenn Sie nicht der Visumpflicht für einen Kurzaufenthalt unterliegen:
- Gültiger Reisepass, nicht älter als 10 Jahre
- Gültige bulgarische Aufenthaltserlaubnis
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für Ihre Reise (z.B. aktuelle Kontoauszüge, Kredit- und/oder EC-Karten, Reiseschecks)
- Nachweis Ihres Reisezwecks (z.B. Hotelreservierung, Einladung/Verpflichtungserklärung von Familien oder Freunden, Einladung von Geschäftspartnern)
- Nachweis Ihrer Absicht, vor Ablauf von 90 Tagen wieder aus Deutschland auszureisen (z.B. Rückflugticket)
- Nachweis einer (Reise-)Krankenversicherung, gültig für Ihren gesamten Aufenthalt (Mindestdeckung 30.000 €; gültig in allen Schengenstaaten). Die bulgarische europäische Krankenversicherungskarte ist ausreichend.
Antrag vorbereiten/Terminbuchung
Sofern Sie ein Visum für einen Kurzaufenthalt benötigen, gehen Sie wie folgt vor:
Antragsformular
Füllen Sie bitte das Antragsformular ohne zusätzliche Kosten per VIDEX am Computer aus. Bitte drucken Sie den Beleg mit Barcode und die übrigen Seiten unbedingt vollständig aus und bringen sie zu Ihrem Termin mit!
Falls eine Bearbeitung per VIDEX nicht funktionieren sollte, finden Sie das Antragsformular zum Ausdrucken und Ausfüllen ansonsten auch unter Downloads unten auf dieser Seite.
Antragsunterlagen
Stellen Sie bitte die begleitenden Antragsunterlagen zusammen. Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen.
- Ausgefüllter und eigenhändig unterschriebener Antrag
- Eigenhändig unterschriebene Belehrung gemäß § 54 AufenthG
- Biometrisches Passfoto
- Reisepass nicht älter als 10 Jahre (Kopien derjenigen Seiten, die Angaben zur Person, zur Gültigkeitsdauer und zum Ausstellungsort enthalten)
- Bulgarischer Aufenthaltstitel
- Nachweis einer Reisekrankenversicherung, die für den gesamten Besuchszeitraum in Deutschland gültig ist. Sie muss eine Mindestdeckung von 30.000 € aufweisen.
- Nachweis über die Finanzierung des beabsichtigten Aufenthaltes (mindestens 50.- € pro Aufenthaltstag oder Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 AufenthG)
- Belege zum Nachweis des beabsichtigten Aufenthaltszweck
- Unterlagen zum gegenwärtigen Aufenthaltszweck in Bulgarien (z.B. Studienbestätigung bei Studium, Au Pair-Vertrag bei Au Pair-Aufenthalt, Arbeitsvertrag bei Erwerbstätigkeit, Heiratsurkunde bei Aufenthalt als Familienangehöriger, etc.)
- 90 EUR Gebühr, zahlbar in BGN in bar oder mit Kreditkarte (Visa/Mastercard, Abbuchung erfolgt in EUR)
Die Botschaft behält sich vor, in Einzelfällen die Entscheidung über den Visumantrag von der Vorlage weiterer Unterlagen abhängig zu machen.
Terminbuchung
Buchen Sie bitte hier einen Termin, um Ihren Antrag zu stellen.
Während der Bearbeitung
Die Visastelle prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der Visastelle kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden. Danach gilt: Es werden nur Anfragen der antragstellenden Person selbst, einer gesetzlichen Vertretung oder einer schriftlich bevollmächtigten Person beantwortet.
Visumerteilung
Sobald die Auslandsvertretung über Ihren Antrag entschieden hat, werden Sie informiert. Für die Erteilung des Visums wird Ihr Reisepass benötigt.
Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.
Beschwerden
Antragsteller von Schengen-Visa können Beschwerden über das Verhalten des Konsulatspersonals oder den Prozess der Visumantragstellung über das Kontaktformular einreichen. Bitte wählen Sie hierzu im Kontaktformular den Adressaten „Beschwerde zum Schengen-Visum-Verfahren“. Bitte beachten Sie dabei, dass Beschwerden nur in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden können; Beschwerden in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch können wir nicht nachgehen. Bitte geben Sie im Kontaktformular im Feld „Betreff“ eine der zwei folgenden Varianten ein:
a. Beschwerde über Verhalten des Konsulatspersonals
b. Beschwerde über den Prozess der Visumantragstellung
Wir werden Ihrer Beschwerde nach Eingang nachgehen.
Wichtiger Hinweis: Über das Beschwerde-Kontaktformular können keine Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen zur Verweigerung, Annullierung oder Aufhebung eines Visums eingelegt werden.