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Praktikum
Berufsausbildung © colourbox
Wer braucht ein Visum?
Bitte prüfen Sie zunächst, ob Ihr Praktikum eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt:
- Praktika, die von der Bundesagentur für Arbeit als Ferienbeschäftigung vermittelt wurden.
- Praktika im Rahmen eines von der EU oder der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit finanziell geförderten Programms (wie z.B. Leonardo da Vinci, Sokrates, Tempus). Bitte beachten Sie: es ist nicht ausreichend, wenn Ihr Studienaufenthalt von der EU gefördert wird, es muss sich um eine ausdrückliche Förderung des Praktikumsprogrammes handeln.
- Praktika im Rahmen eines internationalen Austauschprogramms von Verbänden, öffentlich-rechtlichen Einrichtungen oder studentischen Organisationen an Studierende oder Absolventen ausländischer Hochschulen im Einvernehmen mit der Bundesagentur für Arbeit. Das Einvernehmen muss vor Einreise durch Ihren Praktikumsbetrieb eingeholt werden.
- Regierungspraktika, die aus öffentlichen deutschen Mitteln, Mitteln der EU oder internationaler zwischenstaatlicher Organisationen finanziert werden.
- Fachpraktika während eines Studiums an einer ausländischen Hochschule, das nach dem vierten Semester studienfachbezogen im Einvernehmen mit der Bundesagentur für Arbeit ausgeübt wird. Das Einvernehmen muss vor Einreise durch Ihren Praktikumsbetrieb eingeholt werden.
Erfüllt Ihr Praktikum die oben genannten Bedingungen UND dauert es nicht länger als 90 Tage, benötigen Sie kein Visum. Sie können mit Ihrer gültigen bulgarischen Aufenthaltserlaubnis nach Deutschland einreisen und das Praktikum absolvieren. Die bulgarische Aufenthaltserlaubnis muss für die gesamte Dauer des Praktikums gültig sein.
Erfüllt Ihr Praktikum die genannten Bedingungen nicht, benötigen Sie ein Visum.
Dies gilt nicht für EU-Staatsangehörige (Europäische Union), Staatsangehörige des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) sowie Staatsangehörige der Schweiz.
Staatsangehörige der Staaten Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, der Republik Korea, der Vereinigten Staaten von Amerika und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland können darüber hinaus einen erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise bei der in Deutschland zuständigen Ausländerbehörde einholen. Sie müssen vor Ihrem Umzug nach Deutschland kein Visum beantragen. Das Praktikum kann jedoch erst begonnen werden, wenn ein entsprechender deutscher Aufenthaltstitel vorliegt.
Antragsverfahren
Bitte nutzen Sie unser digitales Antragsformular und füllen dieses vollständig in englischer oder deutscher Sprache aus und unterschreiben es einschließlich der Belehrungen nach § 54 AufenthG
Sie müssen im Antragsverfahren nachweisen, dass Sie die für die Erteilung des Visums vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen (vgl. § 82 Abs. 1 AufenthG). Der Nachweis muss grundsätzlich schriftlich,d.h. durch die Vorlage von Unterlagen erfolgen.
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen im Original mit einer Kopie benötigt (NICHT getackert, NICHT geheftet):
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (nur Original)
- aktuelles biometrisches Passbild (nur Original)
- Reisepass im Original sowie eine Kopie der Datenblatt-/Lichtbildseite und der Seiten des Passes, auf denen sich deutsche Aufenthaltstitel befinden. Der Reisepass muss noch mindestens zwei leere Seiten haben und soll nach Ausreise aus Deutschland noch mindestens 3 Monate gültig sein. Der Pass wird während der Antragsbearbeitung von der Botschaft nicht einbehalten.
- gültige bulgarische Aufenthaltserlaubnis
Hinweis: Die Botschaft kann nur Visumanträge von Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Bulgarien (mindestens 6 Monate) entgegennehmen. In Zweifelsfällen ist die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich, z. B. Mietvertrag u. ä. - Praktikumsvertrag (auf Deutsch oder mit deutscher Übersetzung), von beiden Parteien unterschrieben, aus dem folgende Angaben ersichtlich sind :
- genaue Bezeichnung der Vertragsparteien
- monatliche Entlohnung (Geld- und Sachleistungen)
- Dauer des Arbeitsverhältnisses
- Tätigkeitsbeschreibung sowie Rechte und Pflichten des Praktikanten
- sofern zutreffend: Einvernehmen der Bundesagentur für Arbeit
- Soweit es sich um ein Praktikum im Rahmen des Studiums handelt: aktuelle Immatrikulationsbescheinigung sowie Nachweis, dass das Praktikum Pflichtbestandteil des Studiums ist (auf Deutsch oder mit deutscher Übersetzung),
- andernfalls: Nachweis über den derzeitigen Aufenthaltszweck in Bulgarien (Arbeitsvertrag etc.)
- Europäische Krankenversicherung mit Deckungsschutz in Höhe von mindestens 30.000,- EUR für den gesamten Zeitraum des Praktikums
- Gebühr von 75 EUR (zahlbar in BGN in bar oder mit Visa oder MasterCard)
Die Botschaft behält sich vor, nach Antragstellung im Einzelfall weitere Unterlagen von Ihnen anzufordern.
Die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen begründet keinen Anspruch auf Erteilung des beantragten Visums.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn Ihre Unterlagen am Tag der Antragstellung vollständig vorliegen. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.
Das Antragsformular, die antragsbegründenden Unterlagen und die Gebühr müssen Sie im Rahmen einer persönlichen Vorsprache bei der Botschaft abgeben.
Für die Vorsprache buchen Sie bitte einen Termin über das Online-Terminvergabesystem der Botschaft
Bearbeitungsdauer
Aufgrund eventuell notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel 8-12 Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).
Während der Antragsbearbeitung
Die Visastelle prüft, ob Ihr vollständiger Antrag den rechtlichen Voraussetzungen entspricht. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der Visastelle kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit in der Regel nicht beantwortet werden. Sämtliche Kommunikation kann grundsätzlich nur mit der antragstellenden Person selbst, einer gesetzlichen Vertretung oder einer schriftlich bevollmächtigten Person erfolgen.
Entscheidung über den Antrag
Sobald die Botschaft über Ihren Antrag entschieden hat, werden Sie informiert. Für die Erteilung des Visums wird Ihr Reisepass benötigt.
Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte überprüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass mit dem Visum in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns sofort mitteilen, damit wir ein neues Visum ausstellen können.