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Working Holiday Visum
Koffer für die Reise © colourbox
Wer kann ein Working-Holiday Visum beantragen?
Staatsangehörige von Argentinien, Australien, Chile, Israel, Japan, Neuseeland und Uruguay können Working-Holiday Visa, Staatsangehörige von Kanada können Youth -Mobility Visa an der deutschen Botschaft Sofia beantragen. Dies gilt auch, wenn sie nicht in Bulgarien wohnhaft sind, sondern sich nur als Tourist in Bulgarien aufhalten.
Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada und Neuseeland haben die Möglichkeit, visumfrei nach Deutschland einzureisen und den Antrag nach der Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde zu stellen, allerdings können Sie in dieser Zeit nicht arbeiten. Staatsangehörige von Argentinien, Chile und Uruguay müssen hingegen vor der Einreise nach Deutschland ein Visum beantragen.
Was sind die Voraussetzungen?
- Sie müssen im Zeitpunkt der Antragstellung zwischen 18 und 30 (bzw. bei Kanada 35) Jahre alt sein.
- Sie dürfen sich nicht schon einmal im Rahmen des Working-Holiday/ Youth -Mobility-Programms in Deutschland aufgehalten haben.
- Der Ferienaufenthalt muss im Vordergrund stehen. Die Annahme von Ferienjobs zur ergänzenden Finanzierung des Aufenthalts ist gestattet.
- Unterhaltsberechtigte Familienmitglieder können nicht mitreisen, soweit sie nicht über einen eigenen Aufenthaltstitel verfügen.
Wie erhalte ich einen Termin zur Antragstellung?
Die Terminvereinbarung erfolgt ausschließlich über unser elektronisches Terminbuchungssystem.
Bitte buchen Sie den Termin nur in der für Working Holiday Visa vorgesehenen Kategorie, nicht in der normalen Visakategorie.
Bitte beachten Sie, dass jeder Antragsteller persönlich vorsprechen muss. Sollten Sie weder deutsch, englisch noch bulgarisch sprechen, bringen Sie bitte einen Übersetzer zur Antragstellung mit.
Aufgrund der hohen Nachfrage ist es möglich, dass derzeit keine freien Termine zur Verfügung stehen. Neue Termine werden aber regelmäßig freigeschaltet. Weitere Termine werden außerdem aufgrund von Stornierungen wieder zur Verfügung gestellt. Sondertermine werden auch auf Anfrage nicht vergeben.
Welche Unterlagen muss ich vorlegen?
Bitte prüfen Sie zunächst die Liste der erforderlichen Nachweise auf der jeweiligen Webseite der deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland und bereiten diese vor.
Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen oder englischen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.
Alle Unterlagen müssen im Original und einer Kopie vorgelegt werden.
Zusätzlich gilt für alle Antragsteller:
- Nachweis zur Finanzierung:
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Kontoauszüge der letzten 3 Monate; es muss sich um Ihr persönliches Konto handeln. Sind die Angaben auf den Kontoauszügen nicht in Euro, so fügen Sie bitte eine Umrechnung mit einem Screenshot eines Währungsrechners bei.
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Nachzuweisende Beträge:
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mit Einladungsschreiben oder bezahlter Unterkunft für die ersten 3 Monate: 1.326 €
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ohne Einladungsschreiben oder bezahlter Unterkunft für die ersten 3 Monate: 2.466 €
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Rückflugticket in das Heimatland oder weitere 1.000 € zur Finanzierung des Rückflugs
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- Nachweis einer Kranken- und Unfallversicherung gem. EU-Norm (Geltungsbereich für den gesamten EU-Raum; Mindestdeckungssumme: 30.000,- € inkl. Abdeckung von Rücktransport im Krankheits- oder Todesfall; gültig ab Tag der Einreise für den gesamten Aufenthalt)
- Gebühr in Höhe von 147,00 BGN, zahlbar in BGN
Für argentinische Antragsteller gilt zusätzlich:
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Der Nachweis der finanziellen Mittel muss anhand von Kontoauszügen für die letzten 3 Monate eines Devisenkontos (z.B. € oder US$) nachgewiesen werden.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn Ihre Unterlagen am Tag der Antragstellung vollständig vorliegen. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.
Wann bekomme ich das Visum?
Die Botschaft Sofia entscheidet über Ihren Antrag so schnell wie möglich.
Erfahrungsgemäß beträgt die Bearbeitungsdauer ab dem Tag der Antragstellung bis zu 2 Wochen. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Sachstandsanfragen ab.
Wir kontaktieren Sie, sobald die Bearbeitung Ihres Visumantrags abgeschlossen ist. Wenn Ihrem Antrag entsprochen wurde, teilen wir Ihnen per E-Mail mit, wann und wie Sie Ihren Pass einreichen können, um das Visum zu erhalten.
Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid. Sie können jederzeit einen neuen Antrag stellen.
Wie lange ist das Visum gültig?
Bei positiver Entscheidung wird ein Visum mit einer Gültigkeit von 12 Monaten ausgestellt. Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Gültigkeitsdauer des Visums sowie Angaben zur möglichen Erwerbstätigkeit in Deutschland.
Mit dem Einreisevisum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.
Datenschutz
Informationen gemäß Art. 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) zum Datenschutz im Visumantragsverfahren finden Sie hier.