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Reisepass für Erwachsene und Personalausweis für Personen über 16 Jahre

Deutscher Reisepass

Deutscher Reisepass, © colourbox

Artikel

Allgemeine Hinweise

Auch in einem Europa der offenen Grenzen besteht weiterhin Passpflicht. Laut Passgesetz sind Deutsche, die aus Deutschland ausreisen oder nach Deutschland einreisen, verpflichtet, einen gültigen deutschen Pass oder ein anerkanntes Ersatzdokument mitzuführen und sich damit über ihre Person auszuweisen.

Der ePass ist der reguläre Reisepass der Bundesrepublik Deutschland und enthält einen integrierten Chip, auf dem Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke gespeichert sind.

ePässe können wegen der erforderlichen Abnahme von Fingerabdrücken nur nach Terminvereinbarung und bei persönlicher Vorsprache beantragt werden.

Eine Verlängerung von ePässen ist nicht möglich. Den bisherigen ePass können Sie während der Bearbeitungszeit grundsätzlich behalten.

Wer kann einen deutschen Pass beantragen?

Nur deutsche Staatsangehörige können einen deutschen Reisepass beantragen. Wenn Sie nicht sicher wissen, ob Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, muss diese Frage vor der Passantragstellung geklärt werden. Informationen zur deutschen Staatsangehörigkeit finden Sie hier: Deutsche Staatsangehörigkeit

Wenn Sie volljährig sind und Ihnen noch nie ein deutsches Ausweisdokument ausgestellt wurde, kann es sein, dass Ihre Namensführung für den deutschen Rechtsbereich noch nicht feststeht. Bitte wenden Sie sich daher rechtzeitig vor der geplanten Antragstellung über das Kontaktformular an uns.

Auch wenn Sie im Ausland geheiratet haben und im Pass einen neuen Ehenamen eingetragen haben wollen, erkundigen Sie sich vorab, ob der Ehename für den deutschen Rechtsbereich wirksam ist. Informationen hierzu finden Sie auf der folgenden Seite unter „Namensführung und Namenserklärung“.

Noch in Deutschland gemeldet?

Wenn Sie noch in Deutschland gemeldet sind, wenden Sie sich zur Passbeantragung bitte an die für Ihren Wohnort in Deutschland zuständige Passbehörde. Die deutsche Botschaft Sofia ist in diesem Fall nicht zuständig.

Sollten besondere Umstände (z.B. Passverlust auf Reisen) dazu führen, dass Sie einen neuen Pass nicht bei der zuständigen Behörde beantragen können, kann Ihnen im Ausnahmefall die deutsche Botschaft Sofia behilflich sein.

Zusätzlich zu den Passgebühren wird ein Unzuständigkeitszuschlag fällig (siehe Gebühren).

Die Bearbeitungszeit verlängert sich unter Umständen, da die Auslandsvertretung eine Ermächtigung der eigentlich zuständigen Passbehörde einholen muss.

Antragsunterlagen

Passanträge müssen persönlich gestellt werden, ein Termin ist in jedem Fall rechtzeitig vorher zu vereinbaren: Terminvereinbarung

Fremdsprachige Urkunden müssen entweder im internationalen, mehrsprachigen Format oder mit offizieller Übersetzung vorgelegt werden.

Bitte bringen Sie zu Ihrem vereinbarten Termin folgende Unterlagen persönlich mit:

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Passantrag (siehe unten Downloads)
  • ein biometrietaugliches Passfoto aus neuester Zeit, 3,5 cm x 4,5 cm, guter Kontrast, heller Hintergrund (einfarbig weiß oder hellgrau), Gesichtshöhe 32 - 36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz (Fotos erhalten Sie zum Beispiel beim Fotoladen in der Straße ul. Elemag hinter der Botschaft).
    Hinweise gibt diese Fotomustertafel
  • Ihre Geburtsurkunde im Original oder in beglaubigter Kopie.
    Wenn vorhanden, legen Sie bitte Ihre deutsche Geburtsurkunde vor.
  • aktuelles/letztes deutsches Identitätsdokument
  • Wenn Ihr letzter Pass gestohlen wurde oder verloren ist, legen Sie bitte eine polizeiliche Verlustmeldung vor
  • Auszug aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind oder waren)
  • Falls zutreffend: Scheidungsurteil
  • Falls zutreffend: Bescheinigung über die Namensführung, ausgestellt von einem deutschen Standesamt (z.B. bei Geburt im Ausland oder bei Änderung des Namens nach Eheschließung)
  • Falls Sie in Deutschland eingebürgert wurden: Einbürgerungsurkunde
  • Falls Sie in einem anderen Land eingebürgert wurden: Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit
    Falls Sie die deutsche Staatsangehörigkeit vor dem 28.08.2007 durch Einbürgerung erworben haben und danach die bulgarische Staatsangehörigkeit wieder angenommen haben: Nachweis über Wiedereinbürgerung in Bulgarien
  • Falls erstmalig ein Doktortitel eingetragen werden soll: Promotionsurkunde
  • Wohnsitznachweis: in der Regel bulgarische Litchna Karte oder Wohnsitzbestätigung der Gemeinde (nicht älter als drei Monate)
  • Falls im letzten Reisepass ein deutscher Wohnort eingetragen ist oder Sie in der Zwischenzeit in Deutschland gemeldet waren: Abmeldebescheinigung.

In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Passantrag nur bearbeitet werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht und die Gebühren gezahlt worden sind.

Gebühren

Hier finden Sie eine Übersicht über die Gebühren sowie die akzeptierten Zahlungsmittel:

Übersicht über die Pass-/Personalausweisgebühren

Bearbeitungszeit und Abholung

Deutsche biometrische Reisepässe werden bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Rechnen Sie bitte mit einer Bearbeitungszeit von derzeit 10 - 12 Wochen. Gegen eine um 32,00 Euro erhöhte Gebühr können Sie einen biometrischen Reisepass auch im Expressverfahren beantragen. Die Bearbeitungszeit beträgt dann ca. 2-3 Wochen. Hierbei handelt es sich um unverbindliche Erfahrungswerte aufgrund der bisher erfolgten Lieferzeiten der Bundesdruckerei. Auf die Fertigungszeiten der Bundesdruckerei wie auch auf die nachfolgenden Lieferzeiten hat die Botschaft keinen Einfluss.

Es wird grundsätzlich empfohlen, einen neuen Pass frühzeitig vor Reiseantritt zu beantragen. Als rechtzeitig kann angenommen werden, dass bereits zum Zeitpunkt von Reiseplanungen in ein passpflichtiges Land (in der Regel außerhalb der EU) der Pass beantragt werden sollte. Sofern damit zu rechnen ist, dass Reisen in passpflichtige Länder auch kurzfristig erforderlich werden, sollte spätestens 6 Monate vor Ende der Gültigkeit des vorhandenen Reisepasses ein neuer Pass beantragt werden. Einige Reiseländer verlangen eine Restgültigkeit des Passes von sechs Monaten bei der Einreise.

Bei begründeter Eilbedürftigkeit können Sie auch einen bis zu einem Jahr gültigen vorläufigen Reisepass erhalten. Dieser ist jedoch nicht biometrisch. Bitte beachten Sie, dass einige Länder zur Einreise und im Transit den vorläufigen Reisepass nicht, oder nur eingeschränkt akzeptieren. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Fluggesellschaft und einer Vertretung Ihres Reiselandes.

Sie erhalten von uns eine Benachrichtigung, wenn der neue Pass abholbereit ist. Zur persönlichen Abholung Ihres Reisepasses bringen Sie Ihren bisherigen Reisepass mit.

Zur Abholung (nur) Ihres Reisepasses können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen.

Gültigkeitsdauer

Bei Antragstellern ab einem Alter von 24 Jahren wird der ePass mit einer Gültigkeit von zehn Jahren ausgestellt. Bei jüngeren Antragstellern ist der ePass sechs Jahre gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

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