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Visa und Einreise

Grenzübergang Weil am Rhein - Basel

Grenzübergang Weil am Rhein - Basel, © Mandoga Media

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Willkommen in Deutschland!


Wir wollen Ihnen die Einreise nach Deutschland so leicht wie möglich machen - hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Beantragung eines Visums sowie das Antragsformular als pdf-Datei zum Herunterladen.

Welches Visum brauche ich für Deutschland? Informieren Sie sich hier.

Die Beantragung von Visa ist bei der Botschaft nur nach vorheriger online-Terminvereinbarung möglich.

Bitte nehmen Sie auch die Informationen zum Datenschutz zur Kenntnis.




Bulgarische Staatsangehörige

Ankunftsflughafen: beleuchtetes Hinweisschild Arrival
Einreise nach Deutschland© dpa

Bulgarische Staatsangehörige wurden mit EU-Beitritt zum 01.01.2007 Unionsbürger und genießen damit Freizügigkeit. Sie benötigen daher innerhalb der EU kein Visum, seit dem 01.01.2014 gelten auch keine Übergangsregelungen mehr für die Arbeitnehmerfreizügigkeit.

Personenfreizügigkeit

Für die Einreise ist lediglich erforderlich, dass beim Grenzübertritt ein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorgelegt wird. Bulgarische Staatsangehörige benötigen auch für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland keine Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis) und unterliegen auch keiner besonderen ausländerrechtlichen Meldepflicht.

Bulgarien ist mit dem EU-Beitritt Teil des gemeinsamen europäischen Binnenmarktes, daher entfallen dann alle Warenkontrollen an den Binnengrenzen. Personenkontrollen hingegen entfallen noch nicht, auch wenn Personenfreizügigkeit bereits seit Beitritt gewährt wird.

Bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu drei Monaten müssen bulgarische Staatsangehörige lediglich im Besitz eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises sein. Ansonsten sind keine weiteren Bedingungen zu erfüllen oder Formalitäten zu erledigen.

Bei einer Aufenthaltsdauer von länger als drei Monaten melden sie sich - wie Deutsche auch - bei der Meldebehörde an. Im Rahmen dieser Anmeldung können sie ihre Freizügigkeitsberechtigung geltend machen. Aufgrund dieser Angaben, die durch die Meldebehörde an die Ausländerbehörde weitergeleitet werden, wird ihnen von Amts wegen eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht ausgestellt. Hierbei kann je nach Aufenthaltszweck die Vorlage von Nachweisen zum Erwerbs- oder Studienzweck, zu den Existenzmitteln, zum Krankenversicherungsschutz usw. verlangt werden.

Gemäß den Meldevorschriften der Bundesländer muss die Anmeldung spätestens 14 Tage nach Wohnsitznahme in Deutschland bei der Meldebehörde (in der Regel das Einwohnermeldeamt der Stadt oder Gemeinde) erfolgen.

Einreisesperren im Ausländerzentralregister und Schengener Informationssystem

Mit Wirkung vom 01.01.2007 wurden eventuell vorhandene Einspeicherungen von bulgarischen Staatsangehörigen (Unionsbürgern) einschließlich der damit verbundenen Alias-Ausschreibungen generell gelöscht.

Nicht gelöscht werden jedoch Einträge, die aufgrund bestimmter, besonders schwerer Rechtsverstöße/Straftaten erfolgten.

Die Behörden, die die Einspeicherung veranlasst haben, werden eine Einzelfallprüfung vornehmen, ob die Aufrechterhaltung der Einspeicherung im AZR unter Beachtung der strengen Kriterien des Freizügigkeitsrechts für Unionsbürger weiterhin zulässig ist.

Für die betroffenen bulgarischen Staatsangehörigen empfiehlt es sich, rechtzeitig vor der geplanten Einreise mit der einspeichernden Behörde zu klären, ob eine Einreisesperre besteht bzw. Einreisebedenken bestehen. Sofern die einspeichernde Behörde unbekannt oder unklar ist, ob überhaupt noch eine Einreisesperre/Einreisebedenken fortbesteht/fortbestehen, kann dies zuvor durch eine Selbstauskunft aus dem beim Bundesverwaltungsamt geführten Ausländerzentralregister festgestellt werden.

Hierzu können Sie sich schriftlich an das Bundesverwaltungsamt wenden (entsprechende Anträge sind in der Botschaft verfügbar):

Bundesverwaltungsamt,
- Ausländerzentralregister -

D-50728 Köln

Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann eine Auskunft nur dem Betroffenen selbst erteilt werden. Sie sollten deshalb zu Ihrer Identifikation eine beglaubigte Passkopie beifügen und die Unterschrift auf ihrem Antrag von der Botschaft oder von einem Notar beglaubigen lassen.

Die Wirkungen der Ausweisung/Abschiebung werden in der Regel auf Antrag befristet. Der Antrag, die Wirkungen der Ausweisung nachträglich zu befristen, ist an die Behörde zu richten, die Ihre Ausweisung/Abschiebung verfügt hat. Diese entscheidet in eigener Zuständigkeit über die Befristung der Wirkungen.

Um zu erfahren, ob gegen Sie von deutschen Behörden veranlasste Speicherungen im Schengener Informationssystem (SIS) bestehen, haben Sie die Möglichkeit, beim Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden um Selbstauskunft zu bitten und danach gegebenenfalls eine Überprüfung und Löschung bzw. Befristung Ihrer Speicherung bei der Dienststelle zu beantragen, die diese veranlasst hatte.

Die Anschrift lautet:

Bundeskriminalamt
ZD 12 – Sirene Deutschland
65173 Wiesbaden

Hinsichtlich der erforderlichen Angaben und der förmlichen Erfordernisse gilt das gleiche wie zu AZR-Selbstauskunft gesagte.


Schengenvisa für in Bulgarien lebende ausländische Staatsangehörige („Drittstaater“)

Schengenvisum
Schengenvisum© picture-alliance/ dpa

Ausländische Staatsangehörige mit dauerhaftem Wohnsitz in Bulgarien und entsprechender gültiger bulgarischer Aufenthaltserlaubnis (sog. „Drittstaater“), die ein Visum für eine Besuchs- oder eine Geschäftsreise nach oder einen Transit durch Deutschland benötigen, müssen dieses rechtzeitig bei der Botschaft, nach vorheriger online-Terminvereinbarung, beantragen.

Die Art des Visums hängt von der Dauer des geplanten Aufenthalts ab.

Kurzfristiger Aufenthalt (maximal 90 Tage, z.B. Tourismus oder Geschäftsreisen)

Sogenannte „nationale Visa“ für in Bulgarien lebende ausländische Staatsangehörige („Drittstaater“)

VIS - Visa Information System
VIS - Visa Information System© EU Komission

Ausländische Staatsangehörige mit dauerhaftem Wohnsitz in Bulgarien und entsprechender gültiger bulgarischer Aufenthaltserlaubnis (sog. „Drittstaater“), die ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland benötigen, müssen dieses rechtzeitig bei der Botschaft, nach vorheriger online-Terminvereinbarung, beantragen.

Die Art des Visums hängt von der Dauer des geplanten Aufenthalts ab.

Langfristiger Aufenthalt (mehr als 90 Tage, z.B. für Studium, Arbeit oder Familiennachzug)


Haftungsausschluss

Alle Informationen beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.



Weitere Informationen

Hier finden Sie Informationen zu biometrischen Passfotos, welche beispielsweise im Fotostudio hinter der Botschaft, ul. Elemag / ul. Konstantin Kisimov, gemacht werden können

Bitte beachten Sie, dass alle Visumgebühren (Bearbeitungsgebühren) nur in bulgarischen Leva (BGN) bar oder mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) bezahlt werden können. Die Gebühren sind bei Antragstellung am Visumschalter zu entrichten. Weitere Gebühren/Auslagen entstehen nicht.

Für weitere Auskünfte im konkreten Einzelfall wenden Sie sich bitte an die Visastelle der Botschaft Sofia.

Ab dem 2.02.2020 beträgt die Visumgebühr für Schengen-Visa 80 Euro und ist bei Antragstellung zu entrichten.
Die Gebühr für nationale Visa erhöhte sich seit dem 01.09.2017 auf 75 Euro.

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