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Sprachkurs
Sie müssen im Antragsverfahren nachweisen, dass Sie die für die Erteilung des Visums vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen (vgl. § 82 Abs. 1 AufenthG). Der Nachweis muss grundsätzlich schriftlich,d.h. durch die Vorlage von Unterlagen erfolgen.
Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf Sprachkurse ohne anschließende Ausbildung oder Studium. Für studienvorbereitende Sprachkurse beachten Sie bitte die Hinweise unter Studium oder Studienbewerber-Visum.
Für die Erteilung eines Visums zum Sprachkurs müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es muss sich um einen Intensivsprachkurs handeln: Täglicher Unterricht mit mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche. Abend- und Wochenendkurse sind nicht ausreichend.
- Der Sprachkurs muss auf den Erwerb umfassender Deutschkenntnisse gerichtet sein.
- Die Dauer des Sprachkurses muss von vornherein zeitlich begrenzt sein.
Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit während des Sprachkurses ist nicht erlaubt.
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen im Original mit einer Kopie benötigt:
- Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig in englischer oder deutscher Sprache ausgefüllt und unterschrieben. Bitte nutzen Sie dazu unser digitales Antragsformular. (nur Original)
- aktuelles biometrisches Passbild (nur Original)
- Gültiger Reisepass. Hinweis: Der Pass muss nach Ablauf des Visums noch mindestens 3 Monate gültig sein (also bei Ausstellung des Visums in der Regel mindestens 15 Monate), mindestens 2 leere Seiten aufweisen und innerhalb der vorangegangenen 10 Jahre ausgestellt sein.
- Ihre gültige bulgarischen Aufenthaltserlaubnis, falls abgelaufen mit Nachweis über die beantragte Verlängerung.
Hinweis: Die Botschaft kann nur Visumanträge von Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Bulgarien (mindestens 6 Monate) entgegennehmen. In Zweifelsfällen ist die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich, z. B. Mietvertrag u. ä. Einladung der Sprachschule mit folgenden Angaben: Kursort, Kursdauer und Niveau zu Beginn und zum Ende des Kurses sowie der Anzahl der Wochenstunden mit Bestätigung der bezahlten Kursgebühren für den kompletten Aufenthalt. Achtung: Ein Integrationskurs ist kein Sprachkurs im Sinne des Aufenthaltsrechts.
Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel in Höhe von 1.091,- Euro pro Monat für die gesamte Dauer des geplanten Sprachkurses. Es wird der Abschluss eines Sperrkontos empfohlen. Nähere Informationen finden Sie hier.
Selbstverfasstes und unterschriebenes Motivationsschreiben auf Deutsch oder Englisch, in welchem detailliert die Gründe für den beabsichtigten Sprachkurs und Pläne für die spätere berufliche Zukunft dargestellt werden (nur Original).
Lückenloser tabellarischer Lebenslauf auf Deutsch oder Englisch mit Angabe der vollständigen Adressen und Erreichbarkeiten (nur Original).
Nachweis zu Ihrer beruflichen/schulischen Qualifikation z.B. Studienbescheinigung, Universitätsabschluss, Abitur. Wenn Sie bereits Deutschkenntnisse erworben haben, legen Sie hierzu bitte entsprechende Nachweise vor (z.B. Sprachzertifikat).
Europäische Krankenversicherung mit Deckungsschutz in Höhe von mindestens 30.000,- EUR für den gesamten Zeitraum
Gebühr von 75,00 EUR (zahlbar in BGN in bar oder mit Visa oder MasterCard)
Die Botschaft behält sich vor, nach Antragstellung im Einzelfall weitere Unterlagen von Ihnen anzufordern.
Die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen begründet keinen Anspruch auf Erteilung des beantragten Visums.