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Bildung (Studium/Sprachkurs/Ausbildung)
internationale Studierende © colourbox.de
Ausnahme von der Visumspflicht
Wenn Sie in Bulgarien studieren und einen Teil Ihres Studiums in Deutschland durchführen möchten, benötigen Sie kein Visum und auch keine Aufenthaltserlaubnis, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. § 16c AufenthG):
- Sie werden sich nicht länger als 360 Tage zu Studienzwecken in Deutschland aufhalten.
- Sie sind in Besitz eines bulgarischen Aufenthaltstitels, in dem der Begriff „Student“ eingetragen (vgl. Art. 17 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/801) und der während der Dauer Ihres Aufenthalts in Deutschland weiterhin gültig ist.
- Sie müssen als Student an einem Mobilitätsprogramm teilnehmen (z.B. Erasmus+-Programm der Europäischen Union oder ein Programm, das zwischen der bulgarischen und der deutschen Hochschule vereinbart worden ist).
- Die Hochschule in Deutschland, an der Sie einen Teil Ihres Studiums durchführen möchten, macht dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die nach § 16c Abs. 1 AufenthG vorgesehene Mitteilung. Die Mitteilung muss spätestens 30 Tage, bevor Sie das Studium in Deutschland beginnen möchten, beim BAMF eingehen.
Ausführliche Informationen finden Sie in einem Flyer und in den FAQ, beides zur Verfügung gestellt vom BAMF.
Liegen die o.g. Voraussetzungen nicht vor, benötigen Sie ein Visum.
Antragsverfahren online
Visa für folgende Aufenthaltszwecke können ab sofort online beantragt werden:
- Studium
- Studienbewerbung/studienvorbereitender Sprachkurs
- Betriebliche Aus- und Weiterbildung
- Schulische Aus- und Weiterbildung
- Ausbildungsplatzsuche
Jetzt online im Auslandsportal beantragen
Das Online-Portal leitet Sie Schritt für Schritt durch die für Ihren jeweiligen Aufenthaltszweck notwendigen Dokumente. Ihre Unterlagen werden im Rahmen des Online-Verfahrens auf Vollständigkeit geprüft, so dass Sie optimal auf Ihren Termin in der Auslandsvertretung vorbereitet sind. Nach der erfolgreichen Vorprüfung erhalten Sie einen Link zur Terminbuchung. Beim Termin zeigen Sie evtl. erforderliche Originaldokumente, geben Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Lichtbild) ab und bezahlen die Gebühr.
Alle notwendigen Informationen zu den o.a. Aufenthaltszwecken finden Sie auch auf der Webseite „Make it in Germany“
Antragsverfahren papiergebunden
Sofern Sie Ihren Antrag nicht online stellen wollen (siehe oben), sondern einen herkömmlichen papiergebundenen Antrag bei der Botschaft einreichen wollen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Bitte nutzen Sie unser digitales Antragsformular und füllen dieses vollständig in englischer oder deutscher Sprache aus und unterschreiben es einschließlich der Belehrungen nach § 54 AufenthG
Alle Antragsunterlagen müssen im Original mit einer Kopie eingereicht werden (NICHT getackert, NICHT geheftet)
Studenten müssen nachweisen, dass sie in der Lage sind, die im Zusammenhang mit ihrem Studienaufenthalt entstehenden Kosten des Lebensunterhalts zu tragen. Dem Studenten muss dazu ein Betrag in Höhe von monatlich 992,- EUR bzw. jährlich 11.904 EUR zur Verfügung stehen. Muss der Student Studiengebühren bezahlen, muss er nachweisen, dass er in der Lage ist, diese Gebühren neben den Kosten des Lebensunterhalts zu tragen.
Im Rahmen des Visumverfahrens müssen Sie die Finanzierung für das erste Studienjahr nachweisen. Ihnen stehen u.a. folgende Möglichkeiten der Nachweisführung zur Verfügung:
- Stipendium aus deutschen öffentlichen Mitteln.
- Stipendium einer in Deutschland anerkannten Förderorganisation (z.B. DAAD).
- Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto. Bei der Wahl des Anbieters sind Sie frei.
- Abgabe einer Verpflichtungserklärung auf bundeseinheitlichem Vordruck (vgl. §§ 66 bis 68 ). Die Erklärung muss durch eine dritte Person, die sich gewöhnlich in Deutschland aufhält, gegenüber der Ausländerbehörde abgegeben werden. Sie darf nicht älter als 6 Monate sein und muss den Aufenthaltszweck „Sprachkurs/Studium“ und den Vermerk „Bonität nachgewiesen“ tragen.
Das Antragsformular, die antragsbegründenden Unterlagen und die Gebühr müssen Sie im Rahmen einer persönlichen Vorsprache bei der Botschaft abgeben.
Für die Vorsprache buchen Sie bitte einen Termin über das Online-Terminvergabesystem der Botschaft
Bearbeitungsdauer
Aufgrund eventuell notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel 8-12 Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).
Während der Antragsbearbeitung
Die Visastelle prüft, ob Ihr vollständiger Antrag den rechtlichen Voraussetzungen entspricht. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der Visastelle kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit in der Regel nicht beantwortet werden. Sämtliche Kommunikation kann grundsätzlich nur mit der antragstellenden Person selbst, einer gesetzlichen Vertretung oder einer schriftlich bevollmächtigten Person erfolgen.
Entscheidung über den Antrag
Sobald die Botschaft über Ihren Antrag entschieden hat, werden Sie informiert. Für die Erteilung des Visums wird Ihr Reisepass benötigt.
Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte überprüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass mit dem Visum in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns sofort mitteilen, damit wir ein neues Visum ausstellen können.