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Ich möchte mich über 90 Tage in Deutschland aufhalten

Ein Finger auf einer deutschen Aufenthaltserlaubnis

Aufenthaltstitel © dpa

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Wer braucht ein Visum?

Für Aufenthalte über drei Monate sind ausländische Staatsangehörige grundsätzlich visumpflichtig. Hiervon ausgenommen sind EU-Staatsangehörige (Europäische Union), Staatsangehörige des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) sowie Staatsangehörige der Schweiz.

Staatsangehörige der Staaten Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, der Republik Korea, der Vereinigten Staaten von Amerika und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland können darüber hinaus einen erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise bei der in Deutschland zuständigen Ausländerbehörde einholen. Sie müssen vor Ihrem Umzug nach Deutschland kein Visum beantragen. Die Erwerbstätigkeit kann jedoch erst aufgenommen werden, wenn ein entsprechender deutscher Aufenthaltstitel vorliegt.

Für alle anderen Staatsangehörigen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Bulgarien gilt der Grundsatz: Das Visum für einen längerfristigen Aufenthalt muss vor der Einreise bei der Botschaft Sofia beantragt werden.

Ausnahmen:

  • Inhaber eines Daueraufenthaltstitels EU (Long-term resident EU):
    Inhaber einer gültigen bulgarischen Aufenthaltserlaubnis „Long-term resident EU“ ohne weitere Zusätze können ohne Visum nach Deutschland einreisen und den Aufenthaltstitel direkt bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
  • Forscher im Rahmen der Mobilität
  • Studierende im Rahmen der Mobilität

Welches Visum benötige ich?

Nutzen Sie den Visa-Navigator (verfügbar auf Deutsch und Englisch), um herauszufinden, ob und welches Visum Sie beantragen können.

Wie stelle ich meinen Visumantrag?

Wählen Sie nachfolgend Ihren geplanten Aufenthaltszweck aus, um sich über das entsprechende Antragsverfahren zu informieren:

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