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Informationen zu COVID-19

Hände mit Einmalhandschuhen halten Schild Coronavirus vor blauem Hintergrund

Covid-19 / Coronavirus, © Colourbox

Статия

Einreise nach Deutschland

Für die Einreise nach Deutschland gilt bundesweit die Coronavirus-Einreiseverordnung. Diese regelt allgemein die Anmelde- sowie Test- und Nachweispflichten von Einreisenden.

Ab 01.06.2022 bestehen für Einreisen aus Bulgarien grundsätzlich keine Anmelde-, Test- oder Nachweispflichten mehr. Diese gelten nur bei der Einreise aus sog. Virusvariantengebieten nach Deutschland.


Einreise nach Bulgarien


Ab 01. Mai 2022 werden alle pandemiebedingten Einreisebeschränkungen/-erfordernisse nach Bulgarien aufgehoben. Das heißt, es bestehen für die Einreise aus Deutschland keine COVID-Nachweispflichten mehr.


Impfung gegen Covid-19 in Bulgarien

Ausländische Staatsangehörige, die in Bulgarien langfristig aufenthaltsberechtigt sind oder ihren ständigen Wohnsitz in Bulgarien haben, können sich zwecks Impfung bei dem jeweiligen Familienarzt oder bei dem Impfzentrum des am Ort ihres ständigen Wohnsitzes zuständigen Regionalen Gesundheitsamtes für eine Impfung anmelden.

Eine weitere Möglichkeit sind die sogenannten „Grünen Korridore“, an denen Impfzentren landesweit eine Impfung anbieten, teilweise auch ohne Voranmeldung. Eine Liste der Impfstationen finden Sie hier. Der Betrieb hängt von der Verfügbarkeit von Impfstoffen ab.

Ferner gibt es die Möglichkeit sich für einen Impftermin elektronisch zu registrieren und den bevorzugten Impfstoff (nach Verfügbarkeit) und Ort auszuwählen: https://www.his.bg/bg/reservation

Weitere Hinweise zu COVID-19/Corona in Bulgarien

Die Botschaft empfiehlt, sich über die Medien des Gastlandes sowie folgende Webseiten informiert zu halten. Die Internetseite des bulgarischen Gesundheitsministeriums sowie das bulgarische COVID-19 Informationsportal werden laufend aktualisiert.

Bitte achten Sie bei Ihrem Aufenthalt in Bulgarien darauf, dass seit kurzem auch einzelne Bezirke zusätzliche Maßnahmen gegen die Bekämpfung von Covid-19 erlassen können, die nicht landesweit gelten.

Tragen Sie gerade in den jetzigen Zeiten dafür Sorge, dass Sie im Falle eines Falles auch im Urlaub über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen, damit Ihre medizinische Behandlung auch am Urlaubsort gewährleistet ist. Führen Sie in jedem Fall Ihre EU-Versicherungskarte oder einen Nachweis über eine gültige private Auslandsreisekrankenversicherung mit sich.

Die bulgarischen Behörden bitten deutsche Staatsangehörige sich bei Infektionsverdacht an die zentrale Notrufnummer 112 zu wenden (neben Bulgarisch auch auf Englisch verfügbar). Achten Sie auf lokale Warnungen und Hinweise in den bulgarischen Medien und halten Sie sich an die Weisungen des bulgarischen Sicherheits- und Gesundheitspersonals. Bei Nicht-Beachtung können Haft- und Geldstrafen verhängt werden.

Reise- und Sicherheitshinweise sowie Reisewarnungen beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt der Botschaft und dem Auswärtigen Amt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen von seiten der Botschaft oder dem Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

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