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Urkundenverkehr zwischen Deutschland und Bulgarien

Apostille

Apostille, © www.apostille-service.de

Artikel

Die Republik Bulgarien ist mit Wirkung vom 29. April 2001 dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation beigetreten. Die Legalisation bulgarischer Urkunden zur Verwendung in der Bundesrepublik Deutschland ist dadurch entbehrlich geworden; sie soll deshalb gemäß § 13 Abs. 5 des Konsulargesetzes unterbleiben.

Im Verhältnis zwischen den Vertragsstaaten wird die Legalisation durch die sogenannte Haager Apostille ersetzt. Damit wird die Echtheit einer öffentlichen Urkunde bestätigt. Die Apostille selber ist ein spezieller Stempel.

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft in keinem Fall zur Anbringung eines Apostille-Stempels befugt ist, weder auf deutschen noch auf bulgarischen Urkunden.

Durch die Verordnung (EU) 2016/1191 werden zudem bestimmte öffentliche Urkunden (siehe dazu Artikel 2 der Verordnung), die bei den Behörden eines anderen EU-Mitgliedstaats vorgelegt werden sollen, von der Legalisation oder Apostillierung befreit. Zudem kann die ausstellende Behörde der Urkunde ein mehrsprachiges Formular beifügen, das eine Übersetzung entbehrlich macht. Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des Europäischen Justizportals.

Die Verordnung hat keine Auswirkungen auf bereits bestehende internationale Vereinbarungen. Der Urkundeninhaber kann selbst entscheiden, dennoch die Apostille auf einem Dokument anbringen zu lassen oder sich – wo einschlägig – Urkunden nach dem Muster der CIEC ausstellen zu lassen.

Bulgarische Urkunden und Dokumente

Für das Anbringen eines Apostille-Stempels auf bulgarischen gerichtlichen oder notariellen Urkunden ist das bulgarische Justizministerium (Uliza Slavjanska 1, 1000 Sofia) zuständig.

Dokumente, die von Hochschulen, Institutionen des Bildungssystems sowie durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Wissenschaft ausgestellt wurden und zur Verwendung im Ausland benötigt werden, versieht das „Nationale Zentrum für Information“ (1125 Sofia, Boul. G. M. Dimitrov 52A) mit einer Apostille.

Personenstandsurkunden, die nach dem Muster der Übereinkommen der Internationalen Kommission für das Zivil- und Personenstandswesen (CIEC) ausgestellt werden, sind in den anderen Vertragsstaaten von jeder Förmlichkeit befreit. Bulgarien ist Vertragsstaat des Wiener CIEC-Übereinkommens vom 08.09.1976, so dass die Standesämter seit dem 18.12.2013 mehrsprachige Auszüge aus den Personenstandsbüchern (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunde) ausstellen können, die in Deutschland keiner Apostille bedürfen.

Für das Anbringen eines Apostille-Stempels auf sonstigen öffentlichen bulgarischen Dokumenten ist das bulgarische Außenministerium (Konsularabteilung, Uliza Alfred Nobel 2, 1113 Sofia) zuständig. Bezirksverwaltungen sind berechtigt, Dokumente, die von den Bürgermeistern und den Gemeindeverwaltungen ausgestellt wurden, mit einer Apostille zu versehen.

Bitte beachten Sie:

Bulgarische Apostillen können in Zweifelsfällen online auf ihre Richtigkeit überprüft werden.

Die Links zu den Webseiten der jeweiligen bulgarischen Ministerien finden Sie hier:

Online-Überprüfung von Apostillen des bulgarischen Außenministeriums

Online-Überprüfung von Apostillen des bulgarischen Justizministeriums

Online-Überprüfung von Apostillen des bulgarischen Ministeriums für Bildung und Wissenschaft

In deren Eingabemasken ist immer die Identifikationsnummer der zu prüfenden Apostille (siehe letzte Zeile des Apostille-Aufklebers) einzugeben.

Deutsche Urkunden

Deutsche Urkunden müssen von der zuständigen deutschen Apostille-Behörde mit einem Apostille-Stempel versehen werden. Welche Behörde das im Einzelfall ist, erfahren Sie von der Behörde, die die Urkunde ausgestellt hat.

Deutsche mehrsprachige Auszüge aus den Personenstandsregistern, die nach dem Muster des Übereinkommens der Internationalen Kommission für das Zivil- und Personenstandswesen (CIEC) ausgestellt werden, sind in den anderen Vertragsstaaten (für Bulgarien in Kraft seit 18.12.2013) von jeder Förmlichkeit befreit.

Übersetzungen

Übersetzungen können Sie in Deutschland oder Bulgarien fertigen lassen. Um in Deutschland anerkannt zu werden, muss die Unterschrift des Übersetzers noch durch die Konsularabteilung des bulgarischen Außenministeriums beglaubigt werden.

Personenstandsurkunden aus Deutschland

Heiratsurkunde
Heiratsurkunde© dpa

Deutsche Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden oder Sterbeurkunden können direkt beim deutschen Standesamt des Geburtsorts/Heiratsorts/Ortes der Begründung der Lebenspartnerschaft/Sterbeorts beantragt werden. Hat die Geburt/Heirat/Begründung der Lebenspartnerschaft/der Sterbefall im Ausland statt gefunden, kann eine deutsche Urkunde nur beantragt werden, sofern eine Nachbeurkundung im deutschen Register erfolgt ist. In diesem Fall ist für die Ausstellung der Urkunde das Standesamt zuständig, das die Nachbeurkundung durchgeführt hat.

Die Ausstellung deutscher Personenstandsurkunden ist gebührenpflichtig.

Zur Vorlage in Bulgarien empfiehlt die Botschaft, internationale Urkunden zu bestellen, da diese ohne Übersetzung und Apostille anerkannt werden.

Beschaffung von bulgarischen Urkunden

Die Botschaft kann Privatpersonen bei der Urkundenbeschaffung in Bulgarien nicht behilflich sein; entsprechende Ersuchen werden durch die bulgarischen Behörden abgelehnt.

Es wird empfohlen, ggf. Freunde/Verwandte in Bulgarien oder einen Rechtsanwalt mit der persönlichen Urkundenbeschaffung förmlich zu beauftragen (mittels durch einen bulgarischen Notar oder eine bulgarische Auslandsvertretung beglaubigter Vollmacht).

Weitere Einzelheiten zum Verfahren können bei der zuständigen bulgarischen Auslandsvertretung in Deutschland oder den bulgarischen Behörden direkt erfragt werden.


Haftungsausschluss

Alle Informationen beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

Weitere Informationen

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