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Ehe, Geburt, Scheidung

Familie

Familie, © colourbox.com

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Eheschließung zwischen deutschen und bulgarischen Staatsangehörigen

Eheringe
Wedding ring , computer generated image. 3d render.© colourbox

In unserem Merkblatt (Merkblatt auf Bulgarisch hier) finden Sie einige wichtige Informationen zur Eheschließung zwischen deutschen und bulgarischen Staatsangehörigen


Namensführung eines Kindes und Antrag auf Beurkundung der Geburt

Foto eines lachenden Babys
Foto eines lachenden Babys© www.colourbox.com

Sie sind Eltern geworden? In diesem Merkblatt erfahren Sie mehr dazu, wie Sie die Geburt Ihres Kindes in Deutschland beurkunden lassen können und welche Möglichkeiten es hinsichtlich der Namensführung Ihres Kindes gibt


Personenstandsangelegenheiten im Ausland

Von links nach rechts Mutter, Kind, Vater und ein weiteres Kind
Fröhliche Familie zu Hause© Colourbox

Personenstandsangelegenheiten Deutscher im Ausland, wie beispielsweise Geburten, Eheschließungen/Lebenspartnerschaften, Sterbefälle und damit im Zusammenhang stehende Fragen (z.B. Namensrecht), werden großteils zentral vom Standesamt I in Berlin bearbeitet. Die Botschaft dient als Übermittlungsstelle und berät Sie in allen personenstandsrechtlichen Angelegenheiten. Informationen, Merkblätter und Formanträge finden Sie hier.


Scheidung

Stacheldraht über einem Steinherz
Scheidung© dpa/pa

Hier finden Sie allgemeine Informationen des Auswärtigen Amtes zu Fragen der Ehescheidung, zur Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen, sowie über das auf Ehescheidungen anwendbare Recht. Beachten Sie bitte auch die seit 2019 geltenden EU-Verordnungen, die regeln, welches Recht zur Bestimmung des Güterrechts in der Ehe bzw. Partnerschaft anzuwenden ist.
Zur Eintragung der Scheidung durch das Standesamt in Deutschland ins Eheregister (früher Familienbuch) nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Standesamt, das Ihre Eheschließung beurkundet hat, auf.

Bulgarischer Text der EG-Verordnung Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen

Bulgarisches Muster der Bescheinigung nach Art. 39 der EG-Verordnung zur Scheidungsanerkennung


Auslandsadoption

Informationen der Bundeszentralstelle für Auslandsadoption


Haftungsausschluss

Alle Informationen beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

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