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Ehe, Geburt, Scheidung

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Eheschließung zwischen deutschen und bulgarischen Staatsangehörigen

In unserem Merkblatt (Merkblatt auf Bulgarisch hier) finden Sie einige wichtige Informationen zur Eheschließung zwischen deutschen und bulgarischen Staatsangehörigen
Namensführung eines Kindes und Antrag auf Beurkundung der Geburt

Sie sind Eltern geworden? In diesem Merkblatt erfahren Sie mehr dazu, wie Sie die Geburt Ihres Kindes in Deutschland beurkunden lassen können und welche Möglichkeiten es hinsichtlich der Namensführung Ihres Kindes gibt
Personenstandsangelegenheiten im Ausland

Personenstandsangelegenheiten Deutscher im Ausland, wie beispielsweise Geburten, Eheschließungen/Lebenspartnerschaften, Sterbefälle und damit im Zusammenhang stehende Fragen (z.B. Namensrecht), werden großteils zentral vom Standesamt I in Berlin bearbeitet. Die Botschaft dient als Übermittlungsstelle und berät Sie in allen personenstandsrechtlichen Angelegenheiten. Informationen, Merkblätter und Formanträge finden Sie hier.
Scheidung

Hier finden Sie allgemeine Informationen des Auswärtigen Amtes zu Fragen der Ehescheidung, zur Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen, sowie über das auf Ehescheidungen anwendbare Recht. Beachten Sie bitte auch die seit 2019 geltenden EU-Verordnungen, die regeln, welches Recht zur Bestimmung des Güterrechts in der Ehe bzw. Partnerschaft anzuwenden ist.
Zur Eintragung der Scheidung durch das Standesamt in Deutschland ins Eheregister (früher Familienbuch) nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Standesamt, das Ihre Eheschließung beurkundet hat, auf.
Bulgarisches Muster der Bescheinigung nach Art. 39 der EG-Verordnung zur Scheidungsanerkennung
Auslandsadoption
Informationen der Bundeszentralstelle für Auslandsadoption
Haftungsausschluss
Alle Informationen beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.