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Pässe und Personalausweise

Reisepass

Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © dpa

Artikel

Allgemeine Hinweise

Auch in einem Europa der offenen Grenzen besteht weiterhin Passpflicht. Laut Passgesetz sind Deutsche, die aus Deutschland ausreisen oder nach Deutschland einreisen, verpflichtet, einen gültigen deutschen Pass oder ein anerkanntes Ersatzdokument mitzuführen und sich damit über ihre Person auszuweisen.

Wir hoffen, dass Ihnen die Informationen auf diesen Seiten bei der Vorbereitung der erforderlichen Anträge helfen und Ihre Fragen zum jeweiligen Verfahren beantworten.

Bitte beachten Sie, dass Ausweisdokumente nur nach Terminvereinbarung und bei persönlicher Vorsprache beantragt werden können. Bei Minderjährigen müssen zusätzlich beide Elternteile bzw. der sorgeberechtigte Elternteil persönlich vorsprechen. Bitte bringen Sie alle nötigen Unterlagen zu Ihrem Termin mit.

Achten Sie bitte darauf, dass Sie:

  • das Antragsformular vollständig ausfüllen,
  • die richtigen Passfotos einreichen und
  • alle benötigten Unterlagen beifügen.

Sie vermeiden so unnötige Rückfragen und helfen sich und uns, die Bearbeitungszeiten möglichst kurz zu halten.

Bitte nehmen Sie auch die Informationen zum Datenschutz zur Kenntnis.

ePass

Reisepass
Reisepass© AA

Der ePass ist der reguläre Reisepass der Bundesrepublik Deutschland und enthält einen integrierten Chip, auf dem Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke gespeichert sind.

ePässe können wegen der erforderlichen Abnahme von Fingerabdrücken nur nach Terminvereinbarung und bei persönlicher Vorsprache beantragt werden.

Minderjährige Personen unter 18 Jahren sind nicht berechtigt, eigenständig einen Reisepass zu beantragen, müssen aber dennoch persönlich in der Botschaft erscheinen. Antragsteller sind in diesen Fällen die Sorgeberechtigten. Im Falle der Nichtanwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils, ist dessen schriftliche Zustimmung zum Antrag vorzulegen.

Eine Verlängerung von ePässen ist nicht möglich. Den bisherigen ePass können Sie während der Bearbeitungszeit grundsätzlich behalten.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nur vollständige Anträge angenommen werden können. Sie müssen daher davon ausgehen, dass bei unvollständigen Anträgen eine erneute Vorsprache mit Termin notwendig ist.

Bearbeitungsdauer:

Der Reisepass wird bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt und von dieser an die jeweilige Passbehörde (Auslandsvertretung) übersandt. Die Erteilung eines Reisepasses nimmt daher in der Regel vier bis acht Wochen ab Antragstellung in Anspruch.

In dringenden Fällen kann der Reisepass gegen Gebührenzuschlag im Expressverfahren beantragt werden. Die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei verkürzt sich dadurch auf zwei Werktage ab Eingang der Bestellung. Wie schnell dann der Pass bei der Auslandsvertretung ankommt, hängt von den jeweiligen Kurierverbindungen ab. Im günstigsten Fall trifft der Reisepass nach 8 bis 15 Tagen bei der Auslandsvertretung ein; bei ungünstiger Kurierverbindung nach rund vier Wochen.

Gültigkeitsdauer:

Bei Antragstellern ab einem Alter von 24 Jahren wird der ePass mit einer Gültigkeit von zehn Jahren ausgestellt. Bei jüngeren Antragstellern ist der ePass sechs Jahre gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Welche Unterlagen sind vorzulegen?

(Alle Dokumente legen Sie bitte im Original oder in beglaubigter Kopie vor. Alle bulgarischen Personenstandsurkunden können seit dem 18.12.2013 auf mehrsprachigen Formularen nach dem Wiener CIEC-Übereinkommen ausgestellt werden und bedürfen dann keiner Apostille mehr. Bulgarische Gerichtsurteile, etc. benötigen weiterhin eine Apostille.)

  • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag (Antragsformular für Erwachsene, Antragsformular für Minderjährige)
  • ein biometrietaugliches Passfoto aus neuester Zeit, 3,5 cm x 4,5 cm, guter Kontrast, heller Hintergrund (einfarbig weiß oder hellgrau), Gesichtshöhe 32 - 36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz (Fotos erhalten Sie zum Beispiel beim Fotoladen in der Straße ul. Elemag hinter der Botschaft)
  • bisheriger deutscher Pass oder Personalausweis
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • Melde- oder Abmeldebescheinigung Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in Deutschland
  • Bulgarische Aufenthaltserlaubnis (Lichna karta)
  • Auszug aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind oder waren)
  • Scheidungsurteil oder -urkunde (falls Sie Ihren Geburtsnamen wieder annehmen möchten)
  • ggf. Bescheinigung über die Namensführung
  • ggf. Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde
  • bei Verlust oder Diebstahl: Verlustanzeige von der Polizei
  • ggf. Promotionsurkunde, falls die Eintragung eines Doktortitels gewünscht wird

Minderjährige Antragsteller legen bitte neben den o. g. Dokumenten zusätzlich die folgenden Unterlagen – ebenfalls entweder im Original oder in beglaubigter Kopie – vor:

  • aktueller Reisepass/Personalausweis der Mutter
  • aktueller Reisepass/Personalausweis des Vaters
  • Auszug aus dem Familienbuch der Eltern oder Heiratsurkunde der Eltern (falls die Eltern miteinander verheiratet sind oder waren)
  • Vaterschaftsanerkennung (falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren)
  • ggf. Staatsangehörigkeitsausweise oder Einbürgerungsurkunden der Eltern
  • ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss (einschließlich vollständiger Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil) oder Scheidungsurteil der Eltern oder Sterbeurkunde eines verstorbenen Elternteils

In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich werden.

Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Reisepass für Antragsteller ab 24 Jahre (Gültigkeit: zehn Jahre): 101,00 €

Reisepass für Antragsteller unter 24 Jahre (Gültigkeit: sechs Jahre): 68,50 €

Falls die Pass-/Personalausweisstelle der Botschaft nicht für Sie zuständig sein sollte (z. B. weil Sie in Deutschland gemeldet sind), werden zusätzlich zu den o. g. Gebühren (außer dem Entsperren des Personalausweises) ein Unzuständigkeitszuschlag in Höhe von 70,00 Euro (Pass für Antragsteller über 24 Jahre) bzw. 37,50 Euro (Pass für Antragsteller unter 24 Jahre) sowie ggf. Auslagen fällig, da die Botschaft die Ermächtigung von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Personalausweisbehörde einholen muss.

Die Gebühren sind bei Antragsstellung bar in bulgarischen Leva (BGN) zum Zahlstellenkurs der Botschaft zu entrichten.

Biometrische Passfotos

Hier finden Sie Informationen für biometrische Passfotos

Abholung

Zur persönlichen Abholung Ihres Reisepasses bringen Sie Ihren bisherigen Reisepass mit.

Zur Abholung (nur) Ihres Reisepasses können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen.

Kinderreisepass

Kinderreisepass der Bundesrepublik Deutschland
Kinderreisepass der Bundesrepublik Deutschland© dpa Themendienst


Der Kinderreisepass wird zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Vor dem 1. Januar 2024 ausgestellte bzw. beantragte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.

Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat, dort sowohl unter der Rubrik „Kinderreisepass“ als auch unter „Häufige Fragen und Antworten zu Pässen“.

Personalausweis

Personalausweis
Personalausweis© AA

Personalausweise können nur nach Terminvereinbarung und bei persönlicher Vorsprache beantragt werden. Bei Minderjährigen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist zusätzlich die Vorsprache beider Elternteile bzw. des allein sorgeberechtigten Elternteils notwendig. Im Falle der Nicht-Anwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils ist in der Regel dessen schriftliche Zustimmung zum Antrag vorzulegen.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nur vollständige Anträge angenommen werden können. Sie müssen daher davon ausgehen, dass bei unvollständigen Anträgen eine erneute Vorsprache mit Termin notwendig ist.

Seit 2013 können auch für deutsche Staatsangehörige mit ausschließlichem Wohnsitz im Ausland Personalausweise ausgestellt werden. Es besteht jedoch keine Pflicht dazu. Auch für Kinder und Jugendliche ist die Beantragung eines Personalausweises möglich, aber nicht verpflichtend.

Der Personalausweis kann ab Geburt beantragt werden, ab dem 16. Lebensjahr auch ohne die Vorsprache der Sorgeberechtigten.

Der Personalausweis mit dem kontaktlosen, elektronischen Chip ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat. Diese biometrischen Sicherheitsmerkmale dürfen nur von hoheitlichen Behörden (z.B. Grenzbeamten, Polizei) ausgelesen werden. Weiterhin ist bei Personalausweisen für Antragsteller über 16 Jahren die elektronische Ausweisfunktion inzwischen immer eingeschaltet, und die Unterschriftenfunktion kann genutzt werden.

Bitte informieren Sie sich vor Beantragung über den elektronischen Identitätsnachweis, das Vor-Ort-Auslesen und über Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Sicherheit der Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises zu gewährleisten:

Informationsbroschüre des Bundesinnenministeriums für Bürger/innen zur Online-Ausweisfunktion

Personalausweisportal

Barrierefreie Broschüre

Welche Unterlagen sind vorzulegen?

Zur Antragstellung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit (alle Dokumente legen Sie bitte im Original oder in beglaubigter Kopie vor. Alle bulgarischen Personenstandsurkunden können seit dem 18.12.2013 auf mehrsprachigen Formularen nach dem Wiener CIEC-Übereinkommen ausgestellt werden und bedürfen dann keiner Apostille mehr. Bulgarische Gerichtsurteile, etc. benötigen weiterhin eine Apostille.):

  • vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag
  • ein biometrietaugliches Passfoto aus neuester Zeit, 3,5 cm x 4,5 cm, guter Kontrast, heller Hintergrund (einfarbig weiß oder hellgrau), Gesichtshöhe 32 - 36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz (Fotos erhalten Sie zum Beispiel beim Fotoladen in der Straße ul. Elemag hinter der Botschaft)
  • bisherigen deutschen Pass oder Personalausweis
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • Melde- oder Abmeldebescheinigung Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in Deutschland
  • Bulgarische Aufenthaltserlaubnis (Lichna karta)
  • Auszug aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind oder waren)
  • Scheidungsurteil oder -urkunde (falls Sie Ihren Geburtsnamen wieder annehmen möchten)
  • ggf. Bescheinigung über die Namensführung
  • ggf. Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde
  • bei Verlust oder Diebstahl: Verlustanzeige von der Polizei
  • ggf. Promotionsurkunde, falls die Eintragung eines Doktortitels gewünscht wird

Minderjährige Antragsteller legen bitte neben den o. g. Dokumenten und einem Antrag für Minderjährige zusätzlich die folgenden Unterlagen – ebenfalls einmal in Original oder beglaubigter Kopie – vor:

  • aktuellen Reisepass/Personalausweis der Mutter
  • aktuellen Reisepass/Personalausweis des Vaters
  • Auszug aus dem Familienbuch der Eltern oder Heiratsurkunde der Eltern (falls die Eltern miteinander verheiratet sind oder waren)
  • Vaterschaftsanerkennung (falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren)
  • ggf. Staatsangehörigkeitsausweise oder Einbürgerungsurkunden der Eltern
  • ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil der Eltern oder Sterbeurkunde eines verstorbenen Elternteils

In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich werden.

Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Personalausweis für Antragsteller ab 24 Jahre (Gültigkeit: zehn Jahre): 67,00 €

Personalausweis für Antragsteller unter 24 Jahre (Gültigkeit: sechs Jahre): 52,80 €

Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion
Änderung der PIN oder Entsperren des Personalausweises: jeweils
12,00 €

Falls die Pass-/Personalausweisstelle der Botschaft nicht für Sie zuständig sein sollte (z. B. weil Sie in Deutschland gemeldet sind), werden zusätzlich zu den o. g. Gebühren (außer dem Entsperren des Personalausweises) ein Unzuständigkeitszuschlag in Höhe von 13 Euro sowie ggf. Auslagen fällig, da die Botschaft die Ermächtigung von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Personalausweisbehörde einholen muss.

Die Gebühren sind bei Antragsstellung bar in bulgarischen Leva (BGN) zum Zahlstellenkurs der Botschaft zu entrichten.

PIN-Brief

Jeder Antragsteller, der älter als 15 Jahre und 9 Monate bei Antragstellung ist, erhält von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief, der die sogenannte Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort enthält. Auch wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nicht nutzen wollen, erhalten Sie den Brief und sollten diesen sicher aufbewahren.

a) Sind Sie in Deutschland abgemeldet und stellen Ihren Antrag an der Botschaft Sofia, wird der PIN-Brief an die Botschaft zur Aushändigung übersandt.

b) Sind Sie noch in Deutschland gemeldet, können Sie den PIN-Brief entweder direkt an Ihre Meldeadresse in Deutschland oder an die Pass-/Personalausweisstelle der Botschaft schicken lassen.

Wird der PIN-Brief nicht direkt an den Antragsteller, sondern an die Pass-/Personalausweisstelle der Botschaft geschickt, kann der PIN-Brief grundsätzlich nur persönlich an den Ausweisinhaber ausgehändigt werden. Die Ausgabe an eine Person mit Abholvollmacht ist unzulässig.

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungsdauer für Personalausweise beträgt sechs bis acht Wochen.

Abholung

Der Personalausweis darf an Antragsteller über 16 Jahre nur ausgegeben werden, wenn sie der Pass-/Personalausweisstelle der Botschaft gegenüber bestätigen, den vorgenannten PIN-Brief erhalten zu haben.

Zur persönlichen Abholung Ihres Personalausweises und ggf. PIN-Briefes bringen Sie Ihren bisherigen Personalausweis (oder Reisepass, falls Sie bisher noch keinen Personalausweis haben) mit. Werden Personalausweis und PIN-Brief gemeinsam abgeholt, trägt der Ausweisinhaber das Risiko, dass er zum gleichen Zeitpunkt sowohl den Ausweis als auch die Geheimnummer mit sich führt.

Zur Abholung (nur) Ihres Personalausweises können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen.

Mustervollmacht zwecks Abholung eines Personalausweises

Die eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums


ein Muster einer eID-Karte
Die neue eID-Karte© Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Allgemeine Informationen

Mit der eID-Karte können Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie EWR-Angehörige digital Behördengänge sowie Geschäftliches erledigen, so wie dies mit der Online-Ausweisfunktion des deutschen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels möglich ist.

Bitte beachten Sie, dass die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion nur für digitale Dienstleistungen bestimmt ist. Sie ersetzt nicht den anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis für die Identifizierung, bspw. auf Reisen. Die eID-Karte kann daher in keinem Fall als hoheitliches Reisedokument verwendet werden.

Wer kann eine eID-Karte beantragen?

  • Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und
  • Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen),

die

  • nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen

und

  • mindestens 16 Jahre alt sind.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Beantragung

Zur Beantragung Ihrer eID-Karte benötigen Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular sowie das von Ihrem Heimatstaat ausgestellte und gültige Identitätsdokument, z. B. einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis).

In dem Chip der eID-Karte wird auch Ihre Anschrift gespeichert. Daher müssen Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland nachweisen, z.B. mit einer Aufenthalterlaubnis, Meldebescheinigung, Mietvertrag, u.a.. Weitere beizubringende Unterlagen können bei Bedarf nachgefordert werden.

Genauere und weitergehende Informationen auch zur gegebenenfalls notwendigen Terminvereinbarung finden Sie auf der der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung. Die zuständige Auslandsvertretung können Sie über den ermitteln.

Gültigkeitsdauer und Gebühren

Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und gegen eine Gebühr von 37,00€ ausgegeben (im Regelfall zahlbar in der jeweiligen Landeswährung).

Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden. Sie können vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine neue eID-Karte beantragen. Hierzu ist der Nachweis eines begründeten Interesses erforderlich.

Weitere nützliche Links und Informationen

  1. Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz bzw. eIDKG)
  2. Informationen zur eID-Karte auf der Webseite des Bundesministerium des Innern und für Heimat
  3. Weiterführende Informationen zum Online-Ausweisen auf dem Personalausweisportel des Bundesministerium des Innern und für Heimat
  4. Informationsbroschüre des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
    (nur Englisch)

Ausweisverlust

Bild zeigt eine Frau, die ihre leeren Hosentaschen zeigt.
Ausweisverlust© picture-alliance/ united-archiv

Sie sind als Tourist in Bulgarien, haben Ihr Ausweisdokument verloren oder sind bestohlen worden:

Wie bekomme ich ein neues Reisedokument?

Die deutsche Botschaft kann Ihnen nach erfolgter Identitätsfeststellung einen „Reiseausweis als Passersatz“ zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. Dieser hat eine Gültigkeit von maximal einem Monat und berechtigt auch zur Durchreise (Transit) anderer Länder. Die Einreise in einen Drittstaat ist damit jedoch nicht möglich.

Die Botschaft kann ein solches Passersatzpapier nur ausstellen, sofern Ihre Identität zweifelsfrei feststellbar ist. Hierzu muss eine Identitätsprüfung über die zuständigen innerdeutschen Behörden erfolgen.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Ausstellung eines Passersatzpapieres unter Umständen nicht am selben Tag erfolgen kann.

An Wochenenden oder Feiertagen entfällt die Möglichkeit der Identitätsprüfung in der Regel, da die innerdeutschen Behörden nicht erreichbar sind. Ein Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland kann dann frühestens am darauf folgenden Werktag ausgestellt werden.

Ein Rückflug, der möglicherweise dadurch verloren geht, oder zusätzliche Ausgaben für den verlängerten Aufenthalt rechtfertigen keine Schadensersatzansprüche gegen die Botschaft oder die Bundesrepublik Deutschland.

Zur Ausstellung eines Reiseausweises als Passersatz wird folgendes benötigt:

  • das Polizeiprotokoll
  • 2 Passfotos
  • Gebühr von 102,00 Leva (außerhalb der Dienstzeiten 118,00 Leva)
  • sofern vorhanden: abgelaufenes Ausweisdokument oder Kopie des in Verlust geratenen Ausweises bzw. Reisepasses.
  • Auslagen: 5 Leva für Identitätsüberprüfung
  • Antrag

Fotos erhalten Sie zum Beispiel beim Fotoladen in der Straße ul. Elemag hinter der Botschaft.

Wohnortänderung

Umzug
Umzug© dpa Themendienst

Wenn sich Ihr Wohnort geändert hat, muss die Eintragung des neuen Wohnortes durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung erfolgen.

Wohnortänderungen im Ausweisdokument können persönlich (nur nach Terminvereinbarung) oder auf dem Postweg beantragt werden. Wir empfehlen eine Terminvereinbarung.

Welche Unterlagen sind vorzulegen?

  • ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular / bei Minderjährigen: von beiden Elternteilen unterschrieben
  • der gültige Reisepass und/oder Personalausweis im Original / bei Minderjährigen zusätzlich: Kopien der Ausweisdokumente der beiden Elternteile
  • bulgarische Wohnsitzbescheinigung (Litschna Karta)
  • wenn im Reisepass/Personalausweis ein deutscher Wohnsitz angegeben ist: Abmeldebestätigung der deutschen Meldebehörde. Falls Sie die Abmeldung bei der deutschen Gemeinde vor Ihrem Umzug versäumt haben, so können Sie dies auf dem Postweg oder „online“ nachholen und eine Abmeldebestätigung erhalten

Bei Wohnsitz im Ausland lautet der Eintrag im Personalausweis: „Keine Hauptwohnung in Deutschland.“ Im Reisepass wird der neue Wohnort eingetragen, ohne Angabe der genauen Adresse.

Die Wohnortänderung ist gebührenfrei.


Haftungsausschluss

Alle Informationen beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

Weitere Informationen

Hier finden Sie Informationen zu biometrischen Passfotos, welche beispielsweise im Fotostudio hinter der Botschaft, ul. Elemag / ul. Konstantin Kisimov, gemacht werden können

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